Vorstellung der Jahresberichte des Europäischen Rechnungshofs zum Haushaltsjahr 2015

ZUSAMMENFASSUNG: Der Europäische Rechnungshof ist das unabhängige Rechnungsprüfungsorgan der EU und damit Hüter der EU-Finanzen. Diese Kurzinformation vermittelt einen Überblick über die wichtigsten Feststellungen und Schlussfolgerungen der Jahresberichte 2015 des EuRH über die Ausführung des EU-Haushaltsplans und die Tätigkeiten im Rahmen der Europäischen Entwicklungsfonds. Behandelt werden die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung, die Ordnungsmäßigkeit der Einnahmen und Ausgaben sowie das Thema Haushalt und Ergebniserbringung. Der Volltext der Berichte steht unter www.eca.europa.eu und im Amtsblatt der Europäischen Union zur Verfügung.

Diese Veröffentlichung ist in 23 Sprachen und auch in den folgenden Formaten verfügbar:
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Vorwort des Präsidenten

Die Kurzinformation zur Prüfung der EU im Jahr 2015 enthält die wichtigsten Feststellungen der Jahresberichte des Europäischen Rechnungshofs (EuRH) über die Ausführung des EU-Haushaltsplans und die Tätigkeiten im Rahmen der Europäischen Entwicklungsfonds zum Haushaltsjahr 2015. Wir geben einen Überblick über das EU-Finanzmanagement im Jahresverlauf und unterbreiten Vorschläge für seine Verbesserung. Auf diese Weise unterstützen wir das Europäische Parlament und den Rat bei der Kontrolle der Verwendung der EU-Mittel.

Im Haushaltsjahr 2015 stand der EU-Haushalt stark unter Druck, da die Mitgliedstaaten und EU-Organe – neben der Weiterfinanzierung laufender EU-Maßnahmen des mehrjährigen Finanzrahmens 2014-2020 – bemüht waren, die Flüchtlingskrise zu bewältigen und höhere Investitionen in die Wirtschaft zu fördern.

Unsere Prüfungsarbeiten erstrecken sich auf die verschiedenen und vielfach komplexen Einnahmen- und Ausgabenregelungen auf allen Ebenen der EU sowie der nationalen und regionalen Verwaltungen bis hin zu den einzelnen Begünstigten. Wir geben eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung und die Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge ab und heben hervor, in welchen Bereichen das Risiko, dass EU-Mittel nicht ordnungsgemäß eingesetzt werden, am größten ist. Außerdem berichten wir über den Rahmen, den die Kommission für das Leistungsmanagement in Bezug auf die EU-Mittel zugrunde legt.

Wie in den Vorjahren lautet unser Fazit, dass die Jahresrechnung der EU für 2015 zuverlässig ist, die Ausgaben jedoch weiterhin in wesentlichem Ausmaß Unregelmäßigkeiten („Fehler“) aufweisen. Wir schätzen die Gesamtfehlerquote für 2015 auf 3,8 %, was gegenüber den letzten Jahren zwar eine Verbesserung darstellt, die Wesentlichkeitsschwelle von 2 % aber immer noch deutlich übersteigt.

Wie unsere Analyse zeigt, sind die Fehlerquoten bei Förderregelungen, die auf der Erstattung der Kosten der Begünstigten basieren, tendenziell höher als bei Regelungen, die auf Zahlungsansprüchen beruhen. Außerdem weisen wir auf die Risiken für das Finanzmanagement hin, die sich daraus ergeben, dass Darlehen, Garantien und Beteiligungsinvestitionen – direkt oder indirekt aus dem EU-Haushalt – bereitgestellt werden.

In unserer Berichterstattung über das Leistungsmanagement der EU heben wir erneut hervor, dass der Zusammenhang zwischen den neuen politischen Prioritäten der EU, den derzeitigen strategischen Zielen und den von der EU tatsächlich finanzierten Tätigkeiten klarer herausgestellt werden muss. Im vorliegenden Jahresbericht steht das Leistungsmanagement im Bereich der Forschungs- und Innovationsausgaben im Mittelpunkt.

Schließlich unterbreiten wir in unserem Bericht Empfehlungen, wie die Fehler verringert und die Gesamtleistung des EU-Haushalts verbessert werden können. Die Halbzeitüberprüfung der EU-Ausgabenpläne für den Zeitraum 2014-2020 durch die Kommission bietet nun eine Gelegenheit für echte Fortschritte im Hinblick auf die Vereinfachung der Regeln für Ausgabenprogramme und einen flexibleren Haushaltsvollzug, bei dem die Erzielung der Ergebnisse, die für die Bürgerinnen und Bürger von vorrangiger Bedeutung sind, im Mittelpunkt steht.

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident des Europäischen Rechnungshofs

Gesamtergebnisse

Wichtigste Feststellungen und Aussagen

Zusammenfassung der Zuverlässigkeitserklärung für 2015

Der Europäische Rechnungshof gibt ein uneingeschränktes Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Europäischen Union für 2015 ab.

Die Einnahmen für 2015 sind insgesamt rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Die Zahlungen für 2015 sind in wesentlichem Ausmaß mit Fehlern behaftet. Daher geben wir ein versagtes Prüfungsurteil zu ihrer Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit ab.

Der vollständige Wortlaut unserer Zuverlässigkeitserklärung ist Kapitel 1 des Jahresberichts zum Haushaltsjahr 2015 zu entnehmen.

  • Die EU-Jahresrechnung 2015 wurde in Übereinstimmung mit internationalen Grundsätzen aufgestellt und vermittelt in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild. Wir konnten daher erneut ein uneingeschränktes Prüfungsurteil zu ihrer Zuverlässigkeit abgeben. Allerdings gaben wir ein versagtes Prüfungsurteil zur Ordnungsmäßigkeit der Zahlungen ab.
  • Die geschätzte Fehlerquote, mit der das Ausmaß der Unregelmäßigkeiten gemessen wird, beläuft sich bei den Zahlungen des Jahres 2015 auf 3,8 %. Dies stellt gegenüber den letzten Jahren zwar eine Verbesserung dar, die Wesentlichkeitsschwelle von 2 % ist jedoch nach wie vor deutlich überschritten.
  • Die Art der Mittelverwaltung hat nur wenig Einfluss auf die Fehlerquote. Die von uns ermittelten geschätzten Fehlerquoten sind bei Ausgaben, die der geteilten Mittelverwaltung mit den Mitgliedstaaten unterliegen (4,0 %), und bei direkt von der Kommission verwalteten Ausgaben (3,9 %) weiterhin nahezu identisch. Die höchsten geschätzten Fehlerquoten stellten wir erneut bei den Ausgaben der Rubriken „Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt“ (5,2 %) sowie „Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung“ (4,4 %) fest. Die Verwaltungsausgaben wiesen die niedrigste geschätzte Fehlerquote auf (0,6 %).
  • Die unterschiedlichen Risikomuster von Erstattungsregelungen (bei denen die EU auf der Grundlage von Kostenmeldungen von Begünstigten förderfähige Kosten für förderfähige Tätigkeiten erstattet) und auf Zahlungsansprüchen basierenden Regelungen (bei denen die Zahlungen bei Erfüllung bestimmter Bedingungen und nicht zur Erstattung von Kosten geleistet werden) haben weiterhin großen Einfluss auf die Fehlerquoten in den verschiedenen Ausgabenbereichen. Bei der Erstattung von Kosten ist die Fehlerquote viel höher (5,2 %) als bei Ausgaben, die auf Zahlungsansprüchen basieren (1,9 %).
  • Korrekturmaßnahmen durch die Behörden in den Mitgliedstaaten und die Kommission wirkten sich positiv auf die geschätzte Fehlerquote aus. Ohne diese Maßnahmen hätte die von uns geschätzte Gesamtfehlerquote 4,3 % betragen. Die Kommission hat zwar Maßnahmen getroffen, um ihre Risikobewertung zu verbessern und die Auswirkungen der Korrekturmaßnahmen zu erhöhen, doch es besteht weiterhin Verbesserungsbedarf.
  • Wenn die Kommission, die mitgliedstaatlichen Behörden und die unabhängigen Prüfer alle verfügbaren Informationen genutzt hätten, hätten sie einen erheblichen Anteil der Fehler verhindern bzw. aufdecken und berichtigen können, bevor die entsprechenden Zahlungen geleistet wurden.
  • Die im laufenden und in kommenden Jahren zu zahlenden Beträge sind auch weiterhin sehr hoch. Die Kommission hat jedoch keine Cashflow-Prognose für die nächsten 7 bis 10 Jahre erstellt. Anhand einer solchen Prognose wäre es den Stakeholdern möglich, sich auf den künftigen Zahlungsbedarf sowie auf künftige Haushaltsprioritäten einzustellen.
  • Der zunehmende Einsatz von Finanzinstrumenten, die nicht direkt aus dem EU-Haushalt finanziert werden und nicht unserer Prüfung unterliegen, erhöht die Risiken für die Rechenschaftspflicht und die Koordinierung der Politiken und Maßnahmen der EU.
  • Trotz der Fortschritte bei den von der Kommission für die Leistungsmessung verwendeten Indikatoren bestehen weiterhin Schwachstellen. Managementziele müssen auch auf der Ebene der Generaldirektionen der Kommission besser ausgearbeitet werden.
  • In Bezug auf Horizont 2020 haben wir festgestellt, dass gegenüber dem Siebten Rahmenprogramm zwar Verbesserungen vorgenommen wurden, die Kommission jedoch nach wie vor nur bedingt in der Lage ist, die Leistung des Programms zu überwachen und darüber zu berichten. Die Verknüpfung zwischen den 10 neuen politischen Prioritäten der Kommission und dem strategischen Rahmen von Europa 2020/Horizont 2020 muss noch weiter klargestellt werden. Dieser Mangel an Klarheit könnte auch andere EU-Tätigkeiten beeinträchtigen.
  • Den Mitgliedstaaten sind unsere Empfehlungen zwar insgesamt gesehen hinlänglich bekannt, das Ausmaß der förmlichen Follow-up-Maßnahmen variiert jedoch beträchtlich, sodass es nur wenige Anhaltspunkte für Änderungen der nationalen Politik und Praxis gibt.
Die vollständige Fassung unserer Jahresberichte über die Ausführung des EU-Haushaltsplans sowie über die Tätigkeiten im Rahmen des achten, neunten, zehnten und elften Europäischen Entwicklungsfonds zum Haushaltsjahr 2015 kann auf unserer Website abgerufen werden.

Über den Hof

Der Europäische Rechnungshof ist der externe Prüfer der EU. Gemäß Artikel 287 des Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union legen wir dem Europäischen Parlament und dem Rat eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge vor. Wir sind von den Organen und Einrichtungen, die wir prüfen, unabhängig.

Gegenstand unserer Prüfung

EU-Haushalt

Die Haushaltsausgaben der EU sind ein bedeutendes Instrument zur Erreichung ihrer politischen Ziele. Jedes Jahr prüfen wir die Einnahmen und Ausgaben des EU-Haushalts und geben unser Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Jahresrechnung und zur Einhaltung der Rechtsvorschriften bei den Einnahmen- und Ausgabenvorgängen ab.

Im Jahr 2015 beliefen sich die Ausgaben auf insgesamt 145,2 Milliarden Euro oder rund 285 Euro je Bürger. Sie machten 2,1 % der Gesamtausgaben des Staates in den EU-Mitgliedstaaten aus.

Der EU-Haushaltsplan wird jährlich – auf der Grundlage eines siebenjährigen Finanzrahmens – vom Europäischen Parlament und vom Rat verabschiedet. Es ist in erster Linie Aufgabe der Kommission, dafür zu sorgen, dass die Haushaltsmittel ordnungsgemäß ausgegeben werden. Nahezu 80 % des Haushalts werden im Rahmen der sogenannten „geteilten Mittelverwaltung“ verausgabt. Dabei zahlen die einzelnen Mitgliedstaaten Mittel aus und verwalten die Ausgaben im Einklang mit dem EU-Recht (beispielsweise bei den Ausgaben in den Bereichen „Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt“ und „Natürliche Ressourcen“).

Woher stammen die Mittel?

Der EU-Haushalt wird aus verschiedenen Quellen finanziert. Der größte Anteil entfällt auf Zahlungen, die die Mitgliedstaaten auf der Grundlage ihres Bruttonationaleinkommens leisten (94,0 Milliarden Euro). Weitere Quellen sind Zahlungen der Mitgliedstaaten auf der Grundlage von Zöllen und Agrarzöllen (18,7 Milliarden Euro) sowie der von ihnen erhobenen Mehrwertsteuer (18,3 Milliarden Euro).

Wofür werden die Mittel ausgegeben?

Die jährlichen EU-Haushaltsmittel werden in einem breiten Spektrum von Bereichen ausgegeben (siehe Schaubild 1). Die geleisteten Zahlungen dienen der Förderung so unterschiedlicher Tätigkeiten wie Landwirtschaft und Entwicklung ländlicher und städtischer Gebiete, Verkehrsinfrastrukturprojekte, Forschung, Schulung von Arbeitslosen, Unterstützung von Staaten, die der EU beitreten möchten, oder Hilfe für Nachbar- und Entwicklungsländer.

Schaubild 1

EU-Gesamtausgaben 2015 (145,2 Milliarden Euro)

Die EU-Ausgaben werden im Rahmen von zwei Arten von Ausgabenprogrammen vorgenommen, die unterschiedliche Risikomuster aufweisen:

  • auf Zahlungsansprüchen basierende Programme, bei denen die Zahlung von der Erfüllung bestimmter Bedingungen abhängt; in diese Kategorie fallen beispielsweise Stipendien für Studierende und Forschungsstipendien (Bereich „Wettbewerbsfähigkeit“), Direktbeihilfen für Landwirte (Bereich „Natürliche Ressourcen“), die direkte Budgethilfe (Bereich „Europa in der Welt“) sowie Gehälter und Versorgungsbezüge (Bereich „Verwaltung“);
  • Kostenerstattungsregelungen, bei denen die EU förderfähige Kosten für förderfähige Tätigkeiten erstattet. In diese Kategorie fallen beispielsweise Forschungsprojekte (Bereich „Wettbewerbsfähigkeit“), Regelungen für Investitionen in die regionale und ländliche Entwicklung (Ausgaben in den Bereichen „Zusammenhalt“ (Kohäsion) und „Natürliche Ressourcen“), Fortbildungsprogramme (Bereich „Kohäsion“) und Entwicklungsprojekte (Bereich „Europa in der Welt“).

Unsere Feststellungen

EU-Jahresrechnung vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild

Die EU-Jahresrechnung 2015 wurde in Übereinstimmung mit den International Public Sector Accounting Standards aufgestellt und vermittelt in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der finanziellen Ergebnisse der EU für dieses Jahr sowie ihrer Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zum Jahresende. Wir konnten daher ein uneingeschränktes Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung abgeben (diese wurde „abgezeichnet“), so wie wir dies seit 2007 jedes Jahr getan haben.

Geschätzte Fehlerquote nach wie vor deutlich über der Wesentlichkeitsschwelle von 2 %

Ein Kernelement unserer Prüfungsarbeit ist die Prüfung von Stichproben von Vorgängen, die aus allen Teilen des EU-Haushalts gezogen werden, um zu unvoreingenommenen und fundierten Schätzungen zu gelangen, inwieweit die Einnahmen und die verschiedenen Ausgabenbereiche fehlerbehaftet sind.

Die Ergebnisse für 2015 sind in Schaubild 2 zusammengefasst. Für weitere Informationen zu unserem Prüfungsansatz und zur geschätzten Fehlerquote klicken Sie bitte hier.

Schaubild 2

Prüfung von Vorgängen für den EU-Haushalt insgesamt – Ergebnisse für 2015

Die geschätzte Fehlerquote ergibt sich aus den quantifizierbaren Fehlern, die in der geprüften statistischen Stichprobe von Vorgängen ermittelt wurden.

Für 2015 gelangen wir zu der Schlussfolgerung, dass die Einnahmen nicht in wesentlichem Ausmaß mit Fehlern behaftet waren.

Für den Ausgabenhaushalt insgesamt beträgt unsere geschätzte Fehlerquote 3,8 %, was dazu führt, dass wir ein versagtes Prüfungsurteil zur Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben abgeben (für eine Erläuterung des Begriffs „Ordnungsmäßigkeit“ klicken Sie bitte hier).

Die Prüfung von Vorgängen führte für die jeweiligen Ausgabenbereiche zu den in Schaubild 3 dargestellten Ergebnissen.

Schaubild 3

Prüfung von Vorgängen in den einzelnen EU-Ausgabenbereichen – Ergebnisse für 2015

% Die geschätzte Fehlerquote ergibt sich aus den bei unserer Arbeit, insbesondere der Prüfung einer Stichprobe von Vorgängen, ermittelten quantifizierbaren Fehlern. Für die Ziehung dieser Stichprobe und die Schätzung der Fehlerquote stützten wir uns auf statistische Standardmethoden (siehe Anhang 1.1 von Kapitel 1 des Jahresberichts zum Haushaltsjahr 2015).

* Für die Ausgaben der MFR-Rubriken 3 (Sicherheit und Unionsbürgerschaft) und 6 (Ausgleichszahlungen) sowie für andere Ausgaben (Sonderinstrumente außerhalb des MFR 2014-2020 wie die Soforthilfereserve, der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung, der Solidaritätsfonds der Europäischen Union und das Flexibilitätsinstrument) legen wir keine spezifische Beurteilung vor. Die in diesen Bereichen durchgeführten Prüfungen fließen jedoch in unsere Gesamtschlussfolgerung zu den Ausgaben für das Jahr 2015 ein.

** Die abweichenden Beträge in den Schaubildern 1 und 3 kommen dadurch zustande, dass wir die Zahlungsvorgänge prüfen, nachdem die Ausgaben getätigt, erfasst und akzeptiert wurden. Vorschüsse werden erst geprüft, wenn die Empfänger Nachweise für die Verwendung der Mittel vorlegen und die Zahlung abgerechnet wird oder zurückgefordert werden kann.

Analyse der Prüfungsergebnisse

Die geschätzte Fehlerquote, mit der das Ausmaß der Unregelmäßigkeiten bei den Vorgängen gemessen wird, beläuft sich bei den Zahlungen des Jahres 2015 auf 3,8 % und liegt damit unter den für 2014 (4,4 %) und 2013 (4,5 %) geschätzten Fehlerquoten. Dies stellt gegenüber den letzten Jahren zwar eine Verbesserung dar, die Wesentlichkeitsschwelle von 2 % ist jedoch nach wie vor deutlich überschritten (siehe Schaubild 4). Die Prüfungsergebnisse stimmen weitgehend mit denen der Vorjahre überein.

Schaubild 4

Geschätzte Fehlerquote für den EU-Haushalt insgesamt (2013-2015)

Anmerkungen:

Wir stützen uns für die Schätzung der Fehlerquote auf statistische Standardmethoden. Wir sind zu 95 % sicher, dass die Fehlerquote in der Grundgesamtheit zwischen der unteren und der oberen Fehlergrenze liegt (nähere Einzelheiten siehe Anhang 1.1. von Kapitel 1 des Jahresberichts zum Haushaltsjahr 2015).

Aufgrund einer Änderung des Rechtsrahmens für die Gemeinsame Agrarpolitik im Jahr 2015 beziehen wir die Cross-Compliance-Regelung nicht länger in unsere Vorgangsprüfungen ein. Solche Fehler wurden in den Vorjahren berücksichtigt (siehe nachstehenden Kasten zu unserem neuen Prüfungsansatz).

Unser neuer Prüfungsansatz: Ausschluss von Cross-Compliance-Fehlern bei
MFR-Rubrik 2 „Natürliche Ressourcen“ ab 2015

Aufgrund einer Änderung des Rechtsrahmens für die Gemeinsame Agrarpolitik im Jahr 2015 beziehen wir die Cross-Compliance-Regelung nicht länger in unsere Vorgangsprüfungen ein. Im Jahr 2014 trugen Cross-Compliance-Fehler 0,6 Prozentpunkte zu der für die MFR-Rubrik 2 „Natürliche Ressourcen“ geschätzten Gesamtfehlerquote bei. Ihr jährlicher Beitrag zur geschätzten Gesamtfehlerquote lag im Zeitraum 2011-2014 zwischen 0,1 und 0,2 Prozentpunkten.

Fehler, Verschwendung und Betrug

Die von uns für den EU-Haushalt geschätzte Fehlerquote ist kein Maß für Betrug, Ineffizienz oder Verschwendung. Sie ist eine Schätzung der Mittel, die nicht hätten ausgezahlt werden dürfen, weil sie nicht im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften verwendet wurden. Zu den typischen Fehlern gehören Zahlungen für nicht förderfähige Ausgaben oder für Beschaffungen, bei denen die Vergabevorschriften nicht ordnungsgemäß angewandt wurden.

Betrug ist eine vorsätzliche Täuschungshandlung mit dem Ziel, sich Vorteile zu verschaffen. Wir leiten Fälle, die wir im Zuge unserer Prüfungen aufdecken und in denen wir Betrug vermuten, an das OLAF (das Betrugsbekämpfungsamt der Europäischen Union) weiter, das für die Durchführung etwaiger weiterer Ermittlungen in Zusammenarbeit mit den Behörden in den Mitgliedstaaten zuständig ist. Bei den rund 1 200 Vorgängen, die wir im Rahmen der Prüfung 2015 hinsichtlich der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit bewerteten, vermuteten wir in 12 Fällen Betrug (2014: 22). Diese Fälle leiteten wir an das OLAF weiter. Die häufigsten Fälle mutmaßlichen Betrugs betrafen Interessenkonflikte und künstlich geschaffene Bedingungen für die Erlangung von Beihilfen, gefolgt von Kostenaufstellungen, welche die Förderfähigkeitskriterien nicht erfüllten. Einige mutmaßliche Betrugsfälle decken wir im Laufe des Jahres auch bei Prüfungsarbeiten auf, die nicht mit der Zuverlässigkeitserklärung in Zusammenhang stehen.

In Schaubild 5 werden anhand der Rubriken für die verschiedenen Ausgabenbereiche des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) die geschätzten Fehlerquoten für 2014 und 2015 verglichen. Ein nennenswerter Rückgang der geschätzten Fehlerquote war in den Bereichen „Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt“, „Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung“ und „Natürliche Ressourcen“ festzustellen. Geringfügig höhere Fehlerquoten als 2014 wurden in den Bereichen „Europa in der Welt“ und „Verwaltung“ festgestellt. Die Verwaltungsausgaben wiesen die niedrigste geschätzte Fehlerquote auf (0,6 %) und waren nicht in wesentlichem Ausmaß fehlerbehaftet.

Schaubild 5

Vergleich zwischen den geschätzten Fehlerquoten für die Ausgabenbereiche der EU (2014 und 2015)

% Die geschätzte Fehlerquote ergibt sich aus den bei unserer Arbeit, insbesondere der Prüfung einer Stichprobe von Vorgängen, ermittelten quantifizierbaren Fehlern. Für die Ziehung dieser Stichprobe und die Schätzung der Fehlerquote stützten wir uns auf statistische Standardmethoden (siehe Anhang 1.1 von Kapitel 1 des Jahresberichts zum Haushaltsjahr 2015).

* Aufgrund einer Änderung des Rechtsrahmens für die Gemeinsame Agrarpolitik im Jahr 2015 beziehen wir die Cross-Compliance-Regelung nicht länger in unsere Vorgangsprüfungen ein. Im Jahr 2014 trugen Cross-Compliance-Fehler 0,6 Prozentpunkte zu der für die MFR-Rubrik 2 „Natürliche Ressourcen“ geschätzten Gesamtfehlerquote (3,6 %) bei.

In Schaubild 6 analysieren wir den Anteil der einzelnen MFR-Ausgabenbereiche an der geschätzten Gesamtfehlerquote. Die Ausgaben für die Rubrik „Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt“ sind die zweithöchsten im EU-Haushalt; gleichzeitig weisen sie die höchste geschätzte Fehlerquote auf. Somit trägt dieser Bereich am meisten zur geschätzten Gesamtfehlerquote bei (die Hälfte des Gesamtwerts). Nahezu sämtliche Ausgaben erfolgen in Form von Kostenerstattungen. Nicht förderfähige Ausgaben in den Kostenabrechnungen der Begünstigten und die Auswahl nicht förderfähiger Projekte, Tätigkeiten oder Begünstigter tragen drei Viertel der für diesen Ausgabenbereich für 2015 geschätzten Fehlerquote bei. Fehler aufgrund von Verstößen gegen Vergabevorschriften machen ein Siebtel aus.

Schaubild 6

Aufschlüsselung der geschätzten Gesamtfehlerquote nach Ausgabenbereichen und Fehlerarten (2015)

% Beitrag zur geschätzten Gesamtfehlerquote, ausgedrückt in Prozentpunkten.

Auf den Bereich „Natürliche Ressourcen“ entfällt der größte Anteil des EU-Haushalts. Aufgrund seiner hohen geschätzten Fehlerquote für 2015 (ihr Wert entspricht fast einem Drittel der Gesamtquote) trägt dieser Bereich ebenfalls erheblich zur geschätzten Gesamtfehlerquote bei. Überhöhte Flächenangaben trugen am meisten zur geschätzten Fehlerquote in diesem Ausgabenbereich bei (mehr als die Hälfte). Fehler im Zusammenhang mit nicht förderfähigen Begünstigten, Tätigkeiten oder Ausgaben trugen ein Fünftel bei. Obwohl auf den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) mehr als drei Viertel der Ausgaben im Bereich „Natürliche Ressourcen“ entfallen, ist die Fehlerquote signifikant niedriger (2,2 %) als im Bereich Entwicklung des ländlichen Raums (5,3 %). Im zuletzt genannten Bereich treten bei den Investitionsausgaben (Subventionierung landwirtschaftlicher Betriebe im Wege der Erstattung förderfähiger Ausgaben) höhere Fehlerquoten auf.

Die geschätzte Fehlerquote ist bei den Ausgaben für die Rubrik „Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung“ nach wie vor vergleichsweise höher als in anderen Ausgabenbereichen. Ein großer Teil der Ausgaben wird in Form von Kostenerstattungen geleistet, und die meisten Fehler betrafen die Erstattung nicht förderfähiger Personal- und indirekter Kosten, die von Begünstigten gemeldet worden waren. Im Bereich „Europa in der Welt“ entfallen zwei Drittel der geschätzten Gesamtfehlerquote auf Zahlungen für nicht erbrachte Bauleistungen und Dienstleistungen bzw. nicht erfolgte Lieferungen, die von der Kommission jedoch anerkannt wurden, sowie auf von der Kommission erstattete nicht förderfähige Kosten.

Den größten Anteil an der geschätzten Gesamtfehlerquote haben nach wie vor Ausgaben, die nicht die notwendigen Voraussetzungen erfüllten, um im Rahmen von EU-geförderten Projekten geltend gemacht zu werden (Einbeziehung nicht förderfähiger Kosten in die Kostenaufstellungen: 42 % der geschätzten Gesamtfehlerquote). Ebenfalls großen Anteil an der geschätzten Fehlerquote hatten fehlerhafte Flächenangaben durch Landwirte (19 %) und nicht förderfähige Projekte/Tätigkeiten oder Begünstigte (16 %). Schwerwiegende Verstöße gegen die Vergabevorschriften (11 %) trugen erheblich weniger bei als im Jahr 2014 (siehe Schaubild 7).

Schaubild 7

Vergleich zwischen Fehlerarten und ihrem Beitrag zur geschätzten Gesamtfehlerquote (2014 und 2015)

% Beitrag zur geschätzten Gesamtfehlerquote, ausgedrückt in Prozentpunkten.

* Aufgrund einer Änderung des Rechtsrahmens für die Gemeinsame Agrarpolitik im Jahr 2015 beziehen wir die Cross-Compliance-Regelung nicht länger in unsere Vorgangsprüfungen ein.

Ausgaben für Erstattungen am stärksten fehlerbehaftet

Die korrekte Berechnung der Zahlungen an die Mittelempfänger hängt oft von Informationen ab, die von den Empfängern selbst vorgelegt werden. Von besonderer Bedeutung ist dies im Bereich der Erstattungsregelungen.

Nach Art des Ausgabenprogramms weisen die EU-Ausgaben folgende Fehler auf:

  • Bei der Ausgabenerstattung liegt die geschätzte Fehlerquote bei 5,2 % (2014: 5,5 %). Zu den typischen Fehlern in diesem Bereich gehören in den Kostenaufstellungen enthaltene nicht förderfähige Kosten, nicht förderfähige Projekte, Tätigkeiten und Begünstigte sowie schwerwiegende Verstöße gegen Vergabevorschriften.
  • Bei den aufgrund von Zahlungsansprüchen getätigten Ausgaben liegt die geschätzte Fehlerquote bei 1,9 % (2014: 2,7 %). Zu den typischen Fehlern gehören geringfügig überhöhte Flächenangaben durch Landwirte.

Aus Schaubild 8, das auf unseren während der letzten zwei Jahre durchgeführten Prüfungen von EU-Ausgaben beruht, geht klar hervor, dass das Fehlerrisiko umso höher ist, je komplexer die von den Begünstigten verlangten Angaben sind.

Schaubild 8

Zusammenhang zwischen der Grundlage für die Zahlung und der geschätzten Fehlerquote bei EU-Vorgängen (2014-2015)

1 Die Erstattung für die Rubrik „Europa in der Welt“ umfasst von mehreren Gebern finanzierte Projekte, auf die in der Praxis viele Merkmale der auf Zahlungsansprüchen basierenden Ausgaben zutreffen und die niedrigere Fehlerquoten aufweisen.

Begrenzter Einfluss der Art der Mittelverwaltung auf die Fehlerquote

Im Jahr 2015 ermittelten wir – wie im Vorjahr – weiterhin nahezu identische geschätzte Fehlerquoten für Ausgaben unter geteilter Mittelverwaltung mit den Mitgliedstaaten (4,0 % im Jahr 2015 und 4,6 % im Jahr 2014) und für direkt von der Kommission verwaltete Ausgaben (3,9 % im Jahr 2015 und 4,6 % im Jahr 2014).

Mehr als die Art der Mittelverwaltung wirken sich die unterschiedlichen Risikomuster von Erstattungsregelungen und auf Zahlungsansprüchen basierenden Regelungen auf die jeweilige Fehlerquote in den verschiedenen Ausgabenbereichen aus (siehe Schaubild 9). Die geschätzte Fehlerquote steht in einem deutlich stärkeren Zusammenhang mit der Grundlage für die Zahlung als mit der Art der Mittelverwaltung. Die höchsten Fehlerquoten waren in den vergangenen zwei Jahren in den Bereichen „Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung“ (von der Kommission direkt sowie indirekt über beauftragte Einrichtungen verwaltet) und „Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt“ (unter geteilter Mittelverwaltung) festzustellen. Die Ausgaben in beiden Bereichen erfolgen vorwiegend aufgrund von Erstattungsregelungen.

Schaubild 9

Durchschnittliche geschätzte Fehlerquote nach Art der Mittelverwaltung und nach Grundlage für die Zahlung (2014 und 2015)

Erläuterung:

Der Ausgabenbetrag ist in beiden Abbildungen identisch.

In der oberen Abbildung sind die Ausgaben nach Art der Mittelverwaltung aufgegliedert. Daran ist erkennbar, dass der Großteil der operativen Ausgaben unter geteilter Mittelverwaltung erfolgt.

In der unteren Abbildung sind die Ausgaben nach der Grundlage für die Zahlung aufgegliedert. Daraus ist ersichtlich, dass die aufgrund der Kostenerstattung getätigten Ausgaben deutlich höher sind als die auf Zahlungsansprüchen basierenden Ausgaben.

Auf der vertikalen Achse ist die jeweilige geschätzte Fehlerquote für beide Fälle angegeben. Daran wird erkennbar, dass sich die Art der Mittelverwaltung nur wenig, die Grundlage für die Zahlung hingegen in ganz erheblichem Maße auswirkt.

Korrekturmaßnahmen wirkten sich auf die geschätzte Fehlerquote aus

In Fällen von vorschriftswidrigen Ausgaben und wenn Fehler in den Zahlungen nicht bereits früher im Prozess aufgedeckt wurden, wenden die Mitgliedstaaten und die Kommission Korrekturmaßnahmen an. Die Mechanismen, anhand deren Korrekturmaßnahmen vorgenommen und erfasst werden, sind komplex. Wir sind bestrebt, diesen Maßnahmen in den Ergebnissen unserer Prüfungen Rechnung zu tragen, wenn sie im Vorfeld der Zahlung oder unserer Untersuchung getroffen werden. Wir überprüfen die Anwendung der Korrekturen (beispielsweise Wiedereinziehungen bei den Begünstigten und Korrekturen auf Projektebene) und passen erforderlichenfalls die Fehlerquantifizierung an. Wir nehmen nach unseren Prüfungsankündigungen vorgenommene Berichtigungen zwar zur Kenntnis, gehen jedoch nicht davon aus, dass aufgrund unserer Arbeit ergriffene Korrekturmaßnahmen für die Grundgesamtheit repräsentativ sind.

Wenn solche Korrekturmaßnahmen im Jahr 2015 bei den von uns geprüften Zahlungen nicht vorgenommen worden wären, hätte sich die geschätzte Gesamtfehlerquote statt auf 3,8 % auf 4,3 % belaufen.

Allerdings stellten wir bei einigen fehlerbehafteten Vorgängen auch fest, dass die Kommission, die mitgliedstaatlichen Behörden und die unabhängigen Prüfer bei Nutzung aller verfügbaren Informationen die betreffenden Fehler vor ihrer Entstehung hätten verhindern bzw. aufdecken und berichtigen können. Unter Zugrundelegung der Vorgänge innerhalb unserer Stichproben hätten dadurch die geschätzten Fehlerquoten sowohl bei den im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung getätigten Ausgaben als auch bei den direkt von der Kommission verwalteten Ausgaben verringert werden können.

Beispielsweise hätte die Verwendung aller verfügbaren Informationen die Fehlerquote für die Ausgaben im Bereich Entwicklung des ländlichen Raums, Umwelt, Klimapolitik und Fischerei (5,3 %) um insgesamt 3,2 Prozentpunkte, im Bereich „Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt“ (5,2 %) um insgesamt 3,0 Prozentpunkte und im Bereich Landwirtschaft (EGFL – 2,2 %) um 0,9 Prozentpunkte senken können. Bei den größtenteils direkt von der Kommission verwalteten Europäischen Entwicklungsfonds hätte die geschätzte Fehlerquote (3,8 %) um 1,7 Prozentpunkte gesenkt werden können.

Weiterer Verbesserungsbedarf bei der Bewertung des Risikos und der Auswirkungen von Korrekturmaßnahmen durch die Kommission

Jede Generaldirektion der Kommission erstellt einen Jährlichen Tätigkeitsbericht. Die Generaldirektionen geben Rechenschaft über die Erreichung der wichtigsten politischen Ziele (siehe nachstehende Ausführungen) und legen einen Managementbericht des Generaldirektors vor, der für das Kollegium der Kommissionsmitglieder bestimmt ist. Im Jahr 2015 vereinfachte die Kommission die Struktur der Jährlichen Tätigkeitsberichte und räumte den Generaldirektoren mehr Gestaltungsfreiheit bei der Art der Berichterstattung ein.

Unsere Analyse der von der Kommission vorgenommenen Schätzung der Fehlerquote („Risikobetrag“) hat gezeigt, dass weitere Schritte zur genaueren Quantifizierung der Risikobeträge und der Korrekturkapazität ergriffen wurden. Die Bewertung dieser beiden Aspekte durch die Kommission ist jedoch nach wie vor verbesserungsbedürftig.

Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu den wichtigsten Feststellungen können Kapitel 1 des Jahresberichts über die Ausführung des EU-Haushaltsplans zum Haushaltsjahr 2015 entnommen werden.

Die im laufenden und in kommenden Jahren zu zahlenden Beträge sind hoch

Der Haushalt für Zahlungen des Jahres 2015 war der bisher zweithöchste. Zudem war 2015 das dritte Jahr in Folge, in dem die endgültige Höhe der Zahlungen (145,2 Milliarden Euro) die im ursprünglichen Haushaltsplan festgesetzte Obergrenze (141,3 Milliarden Euro) überschritt. Ermöglicht wurde dies durch Verabschiedung von acht Berichtigungshaushaltsplänen im Jahresverlauf.

Mehr als drei Viertel der operativen Ausgaben betrafen Regelungen, die unter den Geltungsbereich des vorangegangenen MFR fallen. Dazu gehören Beihilfen an Landwirte für 2014, die Erstattung von Zahlungsanträgen für Kohäsionsprojekte im Rahmen der operationellen Programme 2007-2013 und Zahlungen für Forschungsprojekte des 2007 angelaufenen Siebten Rahmenprogramms.

Was sind Mittelbindungen und Zahlungen?

Der EU-Haushalt besteht aus zwei Elementen: Mittelbindungen (im laufenden oder in kommenden Jahren aufgrund von Verpflichtungen zu zahlende Beträge) und Zahlungen (Deckung im laufenden Jahr ausgezahlter Fördermittel). Zahlungen können nur gegen gültige Mittelbindungen vorgenommen werden. Die jährlichen Obergrenzen der Mittel für Verpflichtungen und für Zahlungen sind in den vom Parlament und vom Rat vereinbarten mehrjährigen Finanzrahmen festgelegt.

Das Volumen der Mittelbindungen war 2015 höher als jemals zuvor und blieb knapp unter der Gesamtobergrenze (97,7 % des verfügbaren Betrags). Die anhaltend lange Zeitspanne zwischen den anfänglichen Mittelbindungen und den endgültig abgerechneten Ausgaben bedeutet, dass die Ausgabenmuster nur langsam auf die sich ändernden Haushaltsprioritäten reagieren, wodurch das Risiko steigt, dass beim Abschluss Unterlagen nicht zur Verfügung stehen. Wir empfehlen der Kommission, Maßnahmen für den Abbau der noch abzuwickelnden Mittelbindungen zu ergreifen, beispielsweise durch ein rascheres Verfahren zur Aufhebung von Mittelbindungen, den schnelleren Abschluss der Programme des Zeitraums 2007-2013, die stärkere Nutzung von Nettofinanzkorrekturen bei Kohäsionsausgaben, die Verringerung der auf Treuhandkonten gehaltenen Zahlungsmittel und die Erstellung von Zahlungsplänen und Vorausschätzungen in jenen Bereichen, in denen die noch abzuwickelnden Mittelbindungen und anderen Verbindlichkeiten erheblich sind.

Die Mittelausschöpfung bei den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) des Zeitraums 2007-2013 ist erheblich im Rückstand. Ende 2015 waren 10 % der Gesamtmittelausstattung von 446,2 Milliarden Euro für alle genehmigten operationellen Programme noch nicht abgerufen worden. Wir weisen darauf hin, dass mehr als die Hälfte der nicht in Anspruch genommenen Mittelbindungen der ESI-Fonds, die nicht zu Zahlungen geführt haben, auf fünf Mitgliedstaaten (Tschechische Republik, Spanien, Italien, Polen und Rumänien) entfällt.

Diese Rückstände bei der Mittelausschöpfung könnten in einigen Mitgliedstaaten eine große Herausforderung darstellen. Um alle im Rahmen dieses Zeitraums verfügbaren Mittel verwenden zu können, müssen die Behörden gültige Anträge vorlegen, die dem Gesamtbetrag aller noch abzuwickelnden Mittelbindungen zusammen mit der erforderlichen nationalen Kofinanzierung und der bereits aus dem Haushalt bereitgestellten Vorfinanzierung entsprechen. In einigen Mitgliedstaaten macht der nicht abgerufene EU-Beitrag zusammen mit der erforderlichen Kofinanzierung mehr als 15 % der Gesamtausgaben des Staates aus. Wir empfehlen der Kommission, bei ihrer Haushaltsführung und ihrem Finanzmanagement den Kapazitätsengpässen in einigen Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen, um die effiziente Verwendung der Fondsmittel sicherzustellen.

Wie wir in vorangegangenen Jahren feststellten, erstellt die Kommission keine Cashflow-Prognose, die jährlich aktualisiert wird, einen Zeitraum von sieben bis zehn Jahren umspannt und Aufschluss gibt über zentrale Elemente wie die Haushaltsobergrenzen, den Zahlungsbedarf, die Kapazitätsengpässe und potenzielle Aufhebungen von Mittelbindungen. Anhand einer solchen Prognose wäre es den Stakeholdern möglich, sich auf den künftigen Zahlungsbedarf sowie auf künftige Haushaltsprioritäten einzustellen.

Zunehmender Einsatz von Finanzinstrumenten erhöht die Risiken

Mehrere Finanzmechanismen zur Unterstützung von EU-Politiken werden nicht direkt aus dem EU-Haushalt finanziert und auch nicht in der Vermögensübersicht der Union ausgewiesen. Hierzu zählen die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität, der Europäische Stabilitätsmechanismus, der Einheitliche Abwicklungsmechanismus sowie die Europäische Investitionsbank und der (damit verbundene) Europäische Investitionsfonds. Einige dieser Mechanismen unterliegen nicht unserer Prüfung. Der zunehmende Einsatz solcher Finanzinstrumente erhöht die Risiken für die Rechenschaftspflicht und die Koordinierung der Politiken und Maßnahmen der EU.

Andere Mechanismen sind zum Teil in der Vermögensübersicht der EU ausgewiesen, wie beispielsweise die Mischfinanzierungsfazilitäten und der Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI). Die Europäischen Entwicklungsfonds sind ein Mechanismus, der von uns gesondert geprüft wird (siehe unsere Bemerkungen auf den Seiten 49 bis 51).

Außerdem haben wir im Zeitraum 2014-2020 einen Anstieg bei den Finanzinstrumenten unter indirekter Mittelverwaltung festgestellt. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um Kreditinstrumente, Kapitalbeteiligungsinstrumente, Garantieinstrumente und Risikoteilungsinstrumente. Die Europäische Investitionsbank-Gruppe verwaltete fast alle Finanzinstrumente unter indirekter Mittelverwaltung. In diesen Instrumenten werden immer mehr Beträge gehalten.

Die bei Finanzinstrumenten unter geteilter Mittelverwaltung nicht in Anspruch genommenen Beträge sind nach wie vor relativ hoch und entfallen zu 80 % auf fünf Mitgliedstaaten (von denen Italien einen Anteil von 45 % am Gesamtaufkommen hatte).

Die Einrichtung des EFSI verzögerte den Start der Fazilität „Connecting Europe“. Der EFSI wird sich auch auf den Einsatz einiger anderer Finanzinstrumente auswirken. Wir empfehlen der Kommission, diese Faktoren zu prüfen.

Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu den wichtigsten Feststellungen betreffend die Haushaltsführung und das Finanzmanagement können Kapitel 2 des Jahresberichts über die Ausführung des EU-Haushaltsplans zum Haushaltsjahr 2015 entnommen werden.

Stärkerer Fokus auf der Leistung erforderlich

EU-Mittel sollten nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung (Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit) verwendet werden. Vor diesem Hintergrund braucht es zur Erzielung einer guten Leistung Inputs (für die Programmdurchführung erforderliche finanzielle, personelle, materielle, organisatorische oder regulative Ressourcen), Outputs (was im Rahmen des Programms erreicht werden soll), Ergebnisse (unmittelbare durch das Programm verursachte Veränderungen bei den direkt Beteiligten oder den direkten Empfängern) und Auswirkungen (längerfristige gesellschaftliche Veränderungen, die zumindest zum Teil auf die EU-Maßnahme zurückzuführen sind).

Wir beurteilen diese Aspekte regelmäßig in unseren Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Auch unser Jahresbericht enthält ein eigenes Kapitel, in dem wir verschiedene Systeme beurteilen, mit denen die Kommission sicherstellen will, dass EU-Mittel effizient und nicht bloß in Einklang mit den einschlägigen Rechtsvorschriften eingesetzt werden. In diesem Kapitel betrachten wir auch, wie gut unsere Empfehlungen weiterverfolgt werden. Außerdem gehen wir auf einige Kernaussagen unserer im Jahresverlauf durchgeführten Wirtschaftlichkeitsprüfungen ein. In diesem Jahresbericht liegt ein Schwerpunkt des Kapitels auf den Leistungsmanagementsystemen für Horizont 2020. Grundlage dafür ist die im Vorjahr vorgenommene Analyse der Strategie Europa 2020.

Das Programm Horizont 2020 ist für den Zeitraum 2014-2020 mit einem Budget von rund 75 Milliarden Euro ausgestattet. Es unterstützt die Strategie Europa 2020 und das Ziel der EU, einen Europäischen Forschungsraum zu schaffen. In Horizont 2020 werden erstmals die zuvor getrennten Ausgabenprogramme für Forschung und Innovation zusammengeführt. Die Fördermittel werden hauptsächlich in Form von Finanzhilfen bereitgestellt, obwohl auch andere Finanzierungsformen, etwa Finanzinstrumente, genutzt werden können.

Der Beitrag von Horizont 2020 zu Europa 2020 ist schwer zu verfolgen

Horizont 2020 ist ein ehrgeiziges, breit angelegtes Programm. Sein allgemeines Ziel beruht auf den drei Schwerpunkten Wissenschaftsexzellenz, führende Rolle der Industrie und gesellschaftliche Herausforderungen. Auf übergeordneter Ebene bestehen Verknüpfungen zwischen Europa 2020 und Horizont 2020. Zwei der drei zentralen Horizont-2020-Indikatoren messen auch die Fortschritte bei der Verwirklichung von Europa 2020. Diese Indikatoren sind allerdings für die Verfolgung des Beitrags von Horizont 2020 zu Europa 2020 nur von begrenztem Nutzen.

Zwei Gruppen von politischen Prioritäten für Horizont 2020, die trotz Überschneidungen unterschiedlich sind

Die Europäische Kommission hat für den Zeitraum 2014-2019 10 politische Prioritäten festgelegt, die nicht mit den Europa-2020-Prioritäten identisch sind. Dies ist kein Problem, denn es ist normal, dass strategische Prioritäten sich ändern, da Umstände sich ändern, und dass die Prioritäten der Kommission nicht deckungsgleich mit denen der EU insgesamt sind. Wie der Interne Auditdienst der Kommission und nun auch wir festgestellt haben, hat die Kommission bislang jedoch die Zusammenhänge zwischen den beiden Gruppen von Prioritäten nicht herausgearbeitet. Diese Verbindungen sollten jetzt klargestellt werden – eine Empfehlung, die von der Kommission akzeptiert wurde.

Bedingte Komplementarität zwischen nationalen und europäischen Forschungsprogrammen

Ein Schlüssel für den Erfolg von Horizont 2020 sind wirksame Synergien und Komplementaritäten zwischen den nationalen und europäischen Forschungs- und Innovationsprogrammen. Die Obersten Rechnungskontrollbehörden Bulgariens und Portugals stellten in ihren Ländern zwar in einigen Bereichen Komplementarität, allerdings auch Beschränkungen auf nationaler Ebene fest.

Durch den Aufbau von Horizont 2020 liegt der Schwerpunkt nicht konsequent auf der Leistung

Mit dem Rechtsrahmen des Programms Horizont 2020 werden mehrere wichtige Elemente für das Leistungsmanagement eingeführt, wie Ziele und zentrale Leistungsindikatoren. Insgesamt gesehen stellen die vereinbarten Ziele und Indikatoren gegenüber früheren Rahmenprogrammen eine echte Verbesserung dar. Dennoch bestehen weiterhin Schwachstellen bei den für Horizont 2020 verwendeten Leistungsindikatoren, etwa in Bezug auf den Anteil der Indikatoren, die nur Inputs oder Outputs statt Ergebnissen oder Auswirkungen messen oder das Fehlen von Ausgangswerten sowie zu wenig ambitionierte Zielvorgaben.

Gemäß den Horizont-2020-Rechtsvorschriften müssen die Arbeitsprogramme die verfolgten Ziele und die erwarteten Ergebnisse enthalten. Dadurch können die in den Rechtsvorschriften festgelegten übergeordneten Ziele in nachgeordnete Ziele übertragen werden, die für das Leistungsmanagement geeignet sind. Wir haben jedoch festgestellt, dass die Kommission die Horizont-2020-Arbeitsprogramme und damit verbundenen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen nicht einsetzt, um den Schwerpunkt stärker auf die Leistung zu legen.

In den von uns untersuchten Vorschlägen und Finanzhilfevereinbarungen wurde bei den Zielen dann ausreichendes Augenmerk auf die Leistung gelegt, wenn die Kommission dies verlangt. Dies gilt auch für die Bewertung dieser Vorschläge. Gemäß den Finanzhilfevereinbarungen müssen die Empfänger Daten für die Zusammenstellung der zentralen Leistungsindikatoren von Horizont 2020 melden. Da anstelle des Begriffs „erwartete Ergebnisse“ jedoch der weiter gefasste Begriff „erwartete Wirkungen“ verwendet wird, steigt das Risiko, dass die zu diesem Zweck bereitgestellten Daten zu allgemein sind, sodass sich die Bewertung der Leistung von Horizont 2020 als schwierig erweisen könnte.

Die Kommission verwendet zentrale Leistungskonzepte (z. B. „Output“, „Ergebnisse“ und „Auswirkungen“) nicht immer einheitlich. Sie hat zwar festgelegt, wie diese Begriffe gemeinhin verwendet werden sollten, hält sich jedoch nicht immer an diese Vorgaben.

Die Kommission kann die Leistung von Horizont 2020 nur bedingt überwachen und darüber berichten

Wir stellten fest, dass der derzeitige Aufbau es der Kommission nicht gestattet, innerhalb von Horizont 2020 Ausgaben und Leistung im Zusammenhang mit Forschung und Entwicklung (FuE) sowie im Zusammenhang mit Innovation getrennt zu überwachen und darüber zu berichten. Außerdem ist der Beitrag von Horizont 2020 zur Strategie Europa 2020 im Haushaltsverfahren anhand der veröffentlichten Programmübersichten zwar eindeutig festgelegt, doch hat die Kommission über die Umsetzung von Horizont 2020 und den Beitrag des Programms zur Strategie Europa 2020 bislang noch nicht in zweckdienlicher Weise berichtet.

Für Managementzwecke nicht geeignete Ziele wurden auch auf der Ebene der Generaldirektionen festgestellt

Ein Teil des Jahresberichtskapitels ist der Untersuchung der Managementpläne und Jährlichen Tätigkeitsberichte von vier Generaldirektionen gewidmet, die für Ausgaben im Bereich „Natürliche Ressourcen“ zuständig sind. Wir stellten fest, dass viele der in den Managementplänen und Jährlichen Tätigkeitsberichten verwendeten Ziele direkt aus Strategiepapieren oder Rechtsvorschriften übernommen wurden und für Management- und Überwachungszwecke daher zu allgemein gehalten waren.

Wir sprechen drei leistungsbezogene Empfehlungen aus, die von der Kommission akzeptiert wurden.

Sie lauten wie folgt:

  • Die Kommission sollte die Leistung von Arbeitsprogrammen und Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen bewerten, indem sie die in den Horizont-2020-Rechtsvorschriften festgelegten übergeordneten Ziele in den Arbeitsprogrammen in operative Ziele überträgt.
  • Die Kommission sollte die Verknüpfung zwischen der Strategie Europa 2020 (2010-2020), dem mehrjährigen Finanzrahmen (2014-2020) und den Prioritäten der Kommission (2015-2019) noch deutlicher klarstellen. Dies könnte im Rahmen des strategischen Planungsprozesses (2016-2020) erfolgen.
  • Die Kommission sollte sicherstellen, dass die Begriffe „Input“, „Output“, „Ergebnis“ und „Auswirkungen“ einheitlich und im Einklang mit ihren Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung verwendet werden.

Aspekte mit Auswirkungen auf den optimalen Mitteleinsatz und die Ergebniserbringung in der EU

Im Jahr 2015 veröffentlichten wir 25 Sonderberichte aufgrund von Wirtschaftlichkeitsprüfungen, in denen wir ein breites Spektrum von Themen behandeln und bewerten, ob die EU-Maßnahmen im Einklang mit den Grundsätzen der wirtschaftlichen Haushaltsführung (Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit) durchgeführt wurden. Für eine vollständige Liste dieser Berichte klicken Sie bitte hier.

Weiterverfolgung von in Sonderberichten unterbreiteten Empfehlungen

Dieses Jahr untersuchten wir, inwieweit die mitgliedstaatlichen Behörden Kenntnis von in unseren Sonderberichten ausgesprochenen Empfehlungen haben und ihnen deren Weiterverfolgung möglich ist. Der Grund bestand darin, dass die Kommission zwar unsere wichtigste geprüfte Stelle ist, unsere Empfehlungen zum Teil aber auch die Mitgliedstaaten betreffen. Eine von uns durchgeführte Umfrage ergab, dass den Mitgliedstaaten die von uns aufgrund von Wirtschaftlichkeitsprüfungen ausgesprochenen Empfehlungen hinlänglich bekannt sind und unsere Aussagen sehr wohl auf einem oder mehreren der gewählten Kommunikationswege bis zur mitgliedstaatlichen Ebene durchdringen. Das Ausmaß der förmlichen Follow-up-Maßnahmen variiert allerdings beträchtlich, und es gibt nur wenige Anhaltspunkte für Änderungen der nationalen Politik und Praxis aufgrund unserer Empfehlungen. Verbesserungen sind zweifellos möglich, und wir werden diese Frage in den nächsten Monaten gemeinsam mit den betroffenen Behörden und Interessenträgern eingehender betrachten.

Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu unserer Bewertung der Leistung können Kapitel 3 des Jahresberichts über die Ausführung des EU-Haushaltsplans zum Haushaltsjahr 2015 entnommen werden.
Unsere Sonderberichte, die vorwiegend Ergebnis von Wirtschaftlichkeitsprüfungen sind, können in allen EU-Sprachen auf unserer Website (http://www.eca.europa.eu/de/Pages/AuditReportsOpinions.aspx) abgerufen werden.

Nähere Betrachtung der Einnahmen- und Ausgabenbereiche

Hinweis zur Nennung von Mitgliedstaaten in den Beispielen

Durch unseren Stichprobenansatz prüfen wir nicht in jedem Jahr Vorgänge in allen Mitgliedstaaten, Empfängerstaaten und/oder Regionen. Die in diesem Dokument genannten Beispiele für Fehler sollen die häufigsten Fehlerarten veranschaulichen. Sie bilden keine Grundlage für Schlussfolgerungen zu den betreffenden Mitgliedstaaten, Empfängerstaaten und/oder Regionen.

Einnahmen
153,8 Milliarden Euro

Gegenstand unserer Prüfung

Unsere Prüfung bezog sich auf die Einnahmen der EU, die zur Finanzierung des EU-Haushalts dienen. Die auf der Grundlage des Bruttonationaleinkommens (BNE) der Mitgliedstaaten bzw. der von den Mitgliedstaaten erhobenen Mehrwertsteuer (MwSt.) berechneten Beiträge machten im Jahr 2015 64 % bzw. 13 % der Gesamteinnahmen aus. Traditionelle Eigenmittel, in erster Linie Einfuhrzölle sowie die Produktionsabgabe für Zucker, die von den Behörden in den Mitgliedstaaten im Namen der EU erhoben werden, machten weitere 13 % der Einnahmen aus. Die übrigen 10 % stammen aus sonstigen Quellen.

Unsere Feststellungen

In wesentlichem Ausmaß fehlerbehaftet?

Nein

Geschätzte Fehlerquote:

0,0 % (2014: 0,0 %)

Unsere Prüfung der EU-Einnahmen

Die EU-Einnahmen, die auf dem BNE und der MwSt. basieren, werden auf der Grundlage makroökonomischer Statistiken und Schätzungen berechnet, die von den Mitgliedstaaten bereitgestellt werden. Unsere Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge bezieht sich auf die Systeme der Kommission zur Verarbeitung der erhaltenen Daten, nicht jedoch auf die ursprüngliche Gewinnung dieser Daten durch die Behörden in den Mitgliedstaaten. Folglich betrifft unsere Prüfungsschlussfolgerung die Auswirkungen etwaiger Fehler der Kommission auf die Gesamteinnahmen.

In Bezug auf die Zölle und Zuckerabgaben untersuchen wir, wie die Kommission mit den von den Mitgliedstaaten vorgelegten Übersichten verfährt. Darüber hinaus untersuchen wir die in einer Auswahl von Mitgliedstaaten durchgeführten Kontrollen, den Eingang der Beträge bei der Kommission sowie ihre buchmäßige Erfassung.

Aus den Prüfungsnachweisen geht hervor, dass diese Systeme insgesamt wirksam waren, und wir ermittelten in den geprüften Vorgängen keine Fehler.

Am 26. Mai 2014 verabschiedete der Rat ein neues Eigenmittel-Legislativpaket, das nach seiner Ratifizierung durch alle Mitgliedstaaten in Kraft tritt; es gilt dann rückwirkend ab dem 1. Januar 2014. Wir werden diesen Ablauf und die Berechnung der rückwirkenden Auswirkungen gebührend untersuchen.

Ein Vorbehalt ist ein Instrument, mit dem für ein strittiges Element in von einem Mitgliedstaat übermittelten BNE-Daten die Möglichkeit einer Berichtigung offengehalten wird. Die Überprüfungszyklen der Kommission bezüglich des BNE betreffen lange Zeiträume. Die daraus resultierenden Berichtigungen können erhebliche Auswirkungen auf die Beiträge einiger Mitgliedstaaten haben.

2015 hob die Kommission die meisten Vorbehalte auf, nachdem im Jahr 2014 erhebliche Korrekturen vorgenommen worden waren. Wir ermittelten bei den von uns überprüften aufgehobenen Vorbehalten keine schwerwiegenden Probleme.

Ferner weisen wir auf die einzigen allgemeinen Vorbehalte hin, die Ende 2015 noch bestanden und die griechischen BNE-Daten zu den Jahren 2008 und 2009 betrafen. Obwohl die Zuverlässigkeit der griechischen BNE-Daten verbessert wurde, wurden diese Vorbehalte nicht aufgehoben.

Hinsichtlich der Zölle führen die Behörden der Mitgliedstaaten Kontrollen durch, um zu überprüfen, ob die Einführer die Zoll- und Einfuhrbestimmungen einhalten. Wie in den Vorjahren stellten wir fest, dass die für diese Kontrollen (die nachträgliche Prüfungen umfassen) verwendete Methode sowie die Qualität und die Ergebnisse dieser Kontrollen in den geprüften Mitgliedstaaten voneinander abwichen. Zudem weisen wir darauf hin, dass in Frankreich die Dreijahresfrist für die Verjährung der Mitteilung von Schulden unterbrochen wird, eine Praxis, die von den in anderen Mitgliedstaaten üblichen Verfahren abweicht und die unterschiedliche Behandlung von Wirtschaftsbeteiligten in der EU zur Folge hat.

Ende 2015 führte die Kommission zudem eine Liste von 325 offenen Punkten im Zusammenhang mit Verstößen gegen EU-Zollvorschriften, die sie bei Kontrollen in den Mitgliedstaaten ermittelt hat. Diese offenen Punkte erfordern Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Bereinigung der Situation; sie können finanzielle Auswirkungen haben. Wir stellten mangelnde Effizienz bei der Verwaltung der Forderungen (der sogenannten B-Buchführung) in den Mitgliedstaaten fest. Die Kommission ermittelte ähnliche Mängel in 17 der 22 von ihr besuchten Mitgliedstaaten.

Wir zeigen Risiken hinsichtlich der Beitreibung von Zollschulden von außerhalb der EU registrierten Unternehmen sowie von Bürgern aus Drittstaaten auf. Wir ermittelten eine Reihe von Fällen, in denen verschiedene Mitgliedstaaten die Schulden von Bürgern oder Unternehmen, die beispielsweise in Belarus, auf den Britischen Jungferninseln, in Russland, der Schweiz, der Türkei und der Ukraine ansässig waren, nicht beitreiben konnten.

Unsere Empfehlungen

Wir sprechen die folgenden Empfehlungen aus:

  • Die Kommission sollte die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, damit die Fristen für die Mitteilung von Schulden an die Wirtschaftsbeteiligten in allen Mitgliedstaaten harmonisiert werden.
  • Die Kommission sollte sicherstellen, dass die Mitgliedstaaten die Zolleinnahmen in den vierteljährlichen Übersichten korrekt angeben, und Anleitungen dazu herausgeben, was erfasst werden sollte.
  • Die Kommission sollte die Beitreibung von Zollschulden durch die Mitgliedstaaten in den Fällen, in denen die Schuldner keinen Firmensitz in einem EU-Mitgliedstaat haben, weitestmöglich erleichtern.
  • Die Kommission sollte die Kontrollen in Bezug auf die Berechnungen der Beiträge des Europäischen Wirtschaftsraums und der Europäischen Freihandelsassoziation und die Berechnung der Korrekturmechanismen verbessern.
Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu unserer Prüfung der EU-Einnahmen können Kapitel 4 des Jahresberichts über die Ausführung des EU-Haushaltsplans zum Haushaltsjahr 2015 entnommen werden.

Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung
14,5 Milliarden Euro

Gegenstand unserer Prüfung

Die in dieser Rubrik getätigten Ausgaben dienen folgenden Zielen: Verbesserung von Forschung und Innovation, Ausbau der Bildungssysteme und Förderung der Beschäftigung, Schaffung eines digitalen Binnenmarktes, Förderung von erneuerbaren Energien und Energieeffizienz, Modernisierung des Verkehrssektors sowie Verbesserung der unternehmerischen Rahmenbedingungen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Forschungs- und Innovationsmaßnahmen, auf die 62 % der Ausgaben entfallen, werden über das Siebte Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung 2007-2013 (RP7) und das neue Rahmenprogramm Horizont 2020, das für den Zeitraum 2014-2020 gilt, durchgeführt. Über weitere wichtige Ausgabeninstrumente werden die Bereiche allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport (Programm für lebenslanges Lernen und Erasmus+), der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur (Programm für die transeuropäischen Verkehrsnetze und die Fazilität Connecting Europe), der Energiesektor (Europäisches Energieprogramm zur Konjunkturbelebung) und Weltraumprogramme (Satellitennavigationsprogramme wie Galileo und die europäische Erweiterung des geostationären Navigationssystems sowie das Erdbeobachtungsprogramm Copernicus) unterstützt.

Nahezu 90 % der Ausgaben fließen in Form von Finanzhilfen an private und öffentliche Empfänger, wobei die Kommission Kosten erstattet, die von Empfängern in Projektkostenaufstellungen geltend gemacht wurden.

Unsere Feststellungen

In wesentlichem Ausmaß fehlerbehaftet?

Ja

Geschätzte Fehlerquote:

4,4 % (2014: 5,6 %)

Im Bereich Forschung und Innovation ermittelten wir die gleichen Fehlerarten und -spannen, wie sie bereits während der gesamten Laufzeit des RP7 aufgetreten waren. Bei Zahlungen für andere Ausgabeninstrumente hingegen stellten wir gegenüber den Vorjahren weniger Fehler fest.

Die meisten Fehler betreffen die Erstattung nicht förderfähiger Personal- und indirekter Kosten, die von Begünstigten geltend gemacht wurden.

Bei den Personalkosten berechneten die Empfänger häufig die Stundensätze der für das Projekt tätigen Mitarbeiter nicht richtig oder konnten keine angemessenen Nachweise für die tatsächlich für das Projekt aufgewendete Zeit vorlegen. Bei den indirekten Kosten wurden die Fehler durch unrichtige Gemeinkostensätze oder die Einbeziehung nicht projektbezogener Kosten verursacht. Meldeten Empfänger einen Pauschalsatz für indirekte Kosten, der auf einem Prozentsatz der direkten Kosten beruht, zogen Fehler in den direkten Kosten einen proportionalen Fehler in den geltend gemachten indirekten Kosten nach sich. Außerdem ermittelten wir Fehler in Form von Verstößen gegen die Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge, obwohl in diesem Bereich bei der Einhaltung der Vorschriften insgesamt eine Verbesserung festzustellen war.

Beispiele: Erstattung nicht förderfähiger Personal- und indirekter Kosten zulasten des RP7 und anderer Programme

Wir stellten fest, dass nicht alle Personal- und indirekten Kosten eines Empfängers, der mit 11 Partnern ein RP7-Projekt zur Entwicklung verbesserter Geoinformationssysteme durchführte, förderfähig waren. Ein Teil der vom Empfänger gemeldeten Personalkosten war de facto für ein anderes Projekt angefallen. Der Empfänger bezog bei der Berechnung der indirekten Kosten auch nicht förderfähige Positionen ein (wie nicht mit administrativer Unterstützung verbundene Personalkosten, Marketingkosten sowie nicht mit den Forschungstätigkeiten in Zusammenhang stehende Büro- und Reisekosten).

In einem anderen Fall, der ein Projekt zur Entwicklung von Cloud-Computing-Diensten betraf, das über das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation 2007-2013 finanziert wurde, stellten wir fest, dass der Empfänger überhöhte Personalkosten geltend machte, indem er für die Berechnung eine Standardzahl an Arbeitsstunden heranzog, die höher als die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden war. Außerdem machte der Empfänger nicht förderfähige Bonuszahlungen und Ausgaben geltend, die nicht im Abrechnungszeitraum der Kostenerklärung angefallen waren.

Fast alle von uns in Kostenaufstellungen ermittelten Fehler waren darauf zurückzuführen, dass die Empfänger die komplexen Förderfähigkeitsregeln falsch auslegten oder ihre Kosten falsch berechneten. Wir deckten zwei Fälle von mutmaßlichem Betrug auf, in denen die Empfänger ihre förderfähigen Projektkosten allem Anschein nach absichtlich zu hoch angegeben haben.

Die Fördervorschriften des Programms Horizont 2020 sind einfacher als die des RP7, und die Kommission hat sich sehr um Verringerung des Verwaltungsaufwands bemüht. In unserem Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2014 merkten wir jedoch an, dass einige Förderfähigkeitskriterien des neuen Rahmenprogramms de facto ein erhöhtes Fehlerrisiko mit sich bringen. Wir empfahlen der Kommission, ihre Kontrollstrategie zu aktualisieren, um beispielsweise Fälle zu berücksichtigen, in denen Forscher zusätzliche Vergütungen erhalten oder Teilnehmer große Forschungsinfrastrukturen nutzen. Bei der begrenzten Prüfung von Horizont 2020 im Jahr 2015 stellten wir fest, dass sich das Risiko von Fehlern im Zusammenhang mit zusätzlichen Vergütungen konkretisierte.

Die Kommission hat eine Gemeinsame Unterstützungsstelle eingerichtet, mit der eine effiziente und harmonisierte Verwaltung von Horizont 2020 durch die verschiedenen Durchführungsstellen erreicht werden soll. Dies ist ein positiver Schritt im Hinblick auf die Rationalisierung von IT-Systemen und -Betrieb, die Harmonisierung der Finanzhilfeverwaltung, die Koordinierung von Prüfungsmaßnahmen sowie die Gewährleistung einer kohärenten Anwendung der Horizont-2020-Regeln durch die Durchführungsstellen. Das Europäische Innovations- und Technologieinstitut, das 3 % der Mittelausstattung von Horizont 2020 verwalten soll, ist allerdings nicht in diesen Verwaltungs- und Kontrollrahmen eingebunden.

Unsere Empfehlungen

Wir sprechen die folgenden Empfehlungen aus:

  • Die Kommission sollte zusammen mit den nationalen Behörden und unabhängigen Prüfern alle verfügbaren relevanten Informationen nutzen, um Fehler zu verhindern bzw. aufzudecken und zu berichtigen, bevor Erstattungszahlungen geleistet werden.
  • Die Kommission sollte die Empfänger in einem Leitfaden auf die spezifischen Unterschiede zwischen Horizont 2020, dem RP7 und ähnlichen Programmen hinweisen.
  • Die Kommission sollte den für die Forschungs- und Innovationsausgaben zuständigen Durchführungsstellen gemeinsame Leitlinien an die Hand geben, damit bei der Umsetzung von Prüfungsempfehlungen zur Wiedereinziehung nicht förderfähiger Kosten im Rahmen des RP7 eine einheitliche Behandlung der Empfänger gewährleistet ist.
  • Die Kommission sollte die hochgerechneten Berichtigungen, die auf der Grundlage ihrer Ex-post-Prüfungen von zum RP7 erstatteten Kosten vorgenommen werden, eng überwachen.
Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu unserer Prüfung der EU-Ausgaben im Bereich „Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung“ können Kapitel 5 des Jahresberichts über die Ausführung des EU-Haushaltsplans zum Haushaltsjahr 2015 entnommen werden.

Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt
53,9 Milliarden Euro

Gegenstand unserer Prüfung

Dieser Ausgabenbereich stellt darauf ab, die Unterschiede im Entwicklungsstand der Regionen zu verringern, Industriegebiete mit rückläufiger Entwicklung umzustrukturieren und die grenzüberschreitende, transnationale und interregionale Zusammenarbeit zu fördern. Er besteht aus zwei zentralen Bereichen, nämlich dem Bereich Regionalpolitik und Stadtentwicklung sowie dem Bereich Beschäftigung und Soziales.

  • Die Regional- und Stadtentwicklungspolitik der EU wird vor allem über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Kohäsionsfonds (KF) umgesetzt. Darauf entfielen nahezu 80 % der Ausgaben im Jahr 2015. Die Mittel des EFRE werden für die Finanzierung von Infrastrukturprojekten, die Schaffung oder Erhaltung von Arbeitsplätzen, regionale Initiativen zur wirtschaftlichen Entwicklung und Maßnahmen zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) eingesetzt. Mit Mitteln des Kohäsionsfonds werden Infrastrukturinvestitionen in den Bereichen Umwelt und Verkehr finanziert.
  • Die Beschäftigungs- und Sozialpolitik wird vor allem mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert. Die Ausgaben in diesem Bereich machen rund 20 % der Ausgaben aus. Sie betreffen Investitionen in Humanressourcen und Unterstützungsmaßnahmen, die auf die Steigerung der Anpassungsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen an sich wandelnde Arbeitsmuster, auf verbesserten Zugang zur Beschäftigung, auf die Verbesserung der sozialen Eingliederung benachteiligter Personen sowie auf die Stärkung der Kapazitäten und der Effizienz öffentlicher Verwaltungen und Dienste abzielen.

Für den EFRE, den KF und den ESF gelten vorbehaltlich der in den Verordnungen der einzelnen Fonds vorgesehenen Ausnahmen gemeinsame Regeln. Die Ausgaben unterliegen der geteilten Mittelverwaltung mit den Mitgliedstaaten, wobei im Rahmen genehmigter Ausgabenprogramme Projekte kofinanziert werden. Förderfähigkeitsregeln für die Erstattung von Kosten werden auf nationaler oder regionaler Ebene festgelegt und können in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich ausgestaltet sein.

Darüber hinaus gibt es spezifische Instrumente und Fonds, wie das Europäische Nachbarschaftsinstrument (ENI), das auf Nachbarländer ausgerichtet ist, und den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP). Auf diese spezifischen Instrumente und Fonds entfällt weniger als 1 % der Gesamtausgaben.

Unsere Feststellungen

In wesentlichem Ausmaß fehlerbehaftet?

Ja

Geschätzte Fehlerquote:

5,2 % (2014: 5,7 %)

Die Hauptfehlerquellen bei den Ausgaben in der Rubrik „Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt“ insgesamt sind die Einbeziehung nicht förderfähiger Ausgaben in die Kostenabrechnungen der Begünstigten und die Auswahl nicht förderfähiger Projekte, Tätigkeiten oder Begünstigter, gefolgt von Verstößen gegen die Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge und gegen die Vorschriften über staatliche Beihilfen.

Die meisten Fehler sind auf die Meldung nicht förderfähiger Kosten durch die Begünstigten zurückzuführen. Zudem erfüllten einige der von uns untersuchten Projekte nicht die in den Verordnungen und/oder nationalen Förderfähigkeitsregeln festgelegten Förderfähigkeitsbedingungen.

Schwerwiegende Verstöße gegen EU- und nationale Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge – wie vorschriftswidrig beschaffte zusätzliche Bau- oder Dienstleistungen und die ungerechtfertigte direkte Vergabe von Aufträgen – bilden weiterhin eine wesentliche Fehlerquelle bei EFRE- und KF-Ausgaben. Unser Sonderbericht Nr. 10/2015 über die Maßnahmen, die von den Mitgliedstaaten und der Kommission getroffen werden, um das Problem der Fehler bei der öffentlichen Auftragsvergabe in diesem Ausgabenbereich anzugehen, enthält weitere Analysen und Erkenntnisse zu diesem Thema.

Beispiel: Geltend gemachte nicht förderfähige Kosten

Bei einem EFRE-Projekt im Vereinigten Königreich, das KMU finanzielle Unterstützung bereitstellte, behielt der Begünstigte einen Teil der gewährten Finanzierung ein und zahlte sie nicht in Form von Finanzhilfen an KMU aus. Die einbehaltenen Beträge kamen für eine Kofinanzierung nicht in Betracht, da sie die Förderfähigkeitsbedingungen nicht erfüllten.

Beispiel: Nicht förderfähiges Projekt

Bei einem EFRE-Projekt in der Tschechischen Republik war in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen festgelegt, dass nur KMU förderfähig waren. Auf dieser Grundlage, für die zum Zeitpunkt der Projektauswahl allerdings keine Bestätigung vorlag, gewährte die Verwaltungsbehörde einem Begünstigten Fördermittel. Andere nicht förderfähige Projekte wurden auch in Italien und Polen ermittelt.

Beispiel: Schwerwiegender Verstoß gegen die Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge

Bei einem aus dem EFRE geförderten Straßenbauprojekt in Deutschland wurden zusätzliche Bauleistungen, die über 50 % des ursprünglichen Auftragswerts ausmachten, unter Verstoß gegen die EU-Vergaberichtlinie direkt an denselben Auftragnehmer vergeben. Ähnliche Fälle wurden bei weiteren EFRE-Projekten in Italien und im Vereinigten Königreich festgestellt.

Wir überprüfen ebenfalls, ob die EU-Vorschriften über staatliche Beihilfen eingehalten wurden. Rechtswidrige staatliche Beihilfen verschaffen den begünstigten Stellen einen ungerechtfertigten Vorteil und beeinträchtigen daher den Binnenmarkt. Ausnahmen von dieser Regel sind möglich, müssen der Kommission jedoch gemeldet und von ihr akzeptiert werden. Unser Sonderbericht Nr. 24/2016 enthält weitere Informationen über die zusätzlichen Anstrengungen, die von der Kommission und den Mitgliedstaaten unternommen werden müssen, um Verstöße gegen die Vorschriften über staatliche Beihilfen im Bereich Kohäsion zu verhindern bzw. aufzudecken und zu berichtigen.

Bei einem erheblichen Teil der Vorgänge mit quantifizierbaren Fehlern verfügten die Behörden in den Mitgliedstaaten über ausreichende Informationen, um die Fehler zu verhindern bzw. aufzudecken und zu berichtigen, bevor bei der Kommission eine Erstattung beantragt wurde. Wenn alle diese Informationen vor der Meldung der Ausgaben bei der Kommission zur Berichtigung von Fehlern genutzt worden wären, wäre die geschätzte Fehlerquote für die Gesamtausgaben im Bereich „Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt“ um 2,4 Prozentpunkte niedriger ausgefallen. Außerdem stellten wir in einer Reihe von Fällen fest, dass der von uns aufgedeckte Fehler von den nationalen Behörden verursacht worden war. Diese Fehler trugen 0,6 Prozentpunkte zur geschätzten Fehlerquote bei.

EFRE- und ESF-Finanzierungsinstrumente

Bis Ende 2014 belief sich die durchschnittliche Quote der Auszahlungen aus Finanzierungsinstrumenten an die Endempfänger auf 57 %, was gegenüber dem Vorjahr (47 %) eine Verbesserung darstellt. Mit den Mitteln dieser Finanzierungsinstrumente werden Unternehmen oder Stadtentwicklungsprojekte in Form von Eigenkapitalbeteiligungen, Darlehen oder Garantien unterstützt. Insgesamt wurden 1 025 Finanzierungsinstrumente eingerichtet, die mit rund 16,0 Milliarden Euro dotiert wurden. Mehreren Mitgliedstaaten bereitet es Schwierigkeiten, die Mittelausstattungen der Finanzierungsinstrumente vollständig einzusetzen. Die niedrigsten Auszahlungsquoten waren Ende 2014 in Griechenland, Spanien, Italien, den Niederlanden, Österreich und der Slowakei festzustellen.

Unser Sonderbericht Nr. 19/2016 enthält weitere Informationen zu den Lehren, die aus dem Vollzug des EU-Haushalts durch Finanzierungsinstrumente aus dem Programmplanungszeitraum 2007-2013 zu ziehen sind.

Bewertung von Fehlerquoten durch die Kommission

Im Allgemeinen steht die Bewertung der von den Prüfbehörden gemeldeten Fehlerquoten durch die Kommission weitgehend mit den von diesen Prüfbehörden übermittelten Belegen im Einklang. Allerdings ist der Handlungsspielraum der Kommission im Hinblick auf die Validierung (und ggf. Anpassung) der gemeldeten Fehlerquoten begrenzt, wenn die Prüfbehörden nicht aufgefordert werden, der Kommission für die Überprüfung der jährlichen Kontrollberichte genauere Angaben über ihre Prüfungen von Vorhaben (z. B. Einzelheiten zum Prüfungsumfang, zur Abdeckung, zu den Teilstichproben und zur Fehlerklassifizierung) vorzulegen. Unsere Analyse ergab, dass solche Angaben im Jahr 2015 häufiger als in den Vorjahren angefordert wurden.

Insgesamt ist die von der Kommission vorgenommene Berechnung der Risikobeträge in den Jährlichen Tätigkeitsberichten für 2015 korrekt und steht mit den verfügbaren von den Prüfbehörden gemeldeten und/oder gelieferten Informationen im Einklang. Wir stellten außerdem fest, dass die von der Kommission in den Jährlichen Tätigkeitsberichten für 2015 geäußerten Vorbehalte mit den Anweisungen der Kommission sowie den Informationen, die den beiden Generaldirektionen zur Verfügung gestellt wurden, im Einklang stehen.

Beurteilung der Leistung von Projekten

Für unsere Bewertung zum Jahr 2015 untersuchten wir 149 abgeschlossene Projekte, die in 15 Mitgliedstaaten durchgeführt wurden. Bei zwei Projekten war eine Beurteilung nicht möglich, weil die Verwaltungsbehörden keine Indikatoren festgelegt hatten.

Ferner stellten wir fest, dass fast alle untersuchten Projekte ihre Outputziele vollständig oder teilweise erreicht hatten. In einigen Mitgliedstaaten muss die Festlegung von Indikatoren auf Projektebene jedoch noch weiter verbessert werden. Bei 38 % der beurteilten Projekte wendeten die Behörden der Mitgliedstaaten ein Leistungsmessungssystem an, um die Projektoutputs zu überwachen. Sie legten jedoch in den Genehmigungsdokumenten zu den Projekten keine Ergebnisindikatoren oder -zielvorgaben fest. Letztlich wurde nur bei vier Projekten keines der Ziele erreicht.

Blick auf den Programmplanungszeitraum 2014-2020

Ende 2015 waren weniger als 20 % der für die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) zuständigen nationalen Behörden benannt. Dies ist eine Voraussetzung dafür, dass die mitgliedstaatlichen Behörden bei der Kommission Ausgabenerklärungen einreichen können. Infolgedessen besteht das Risiko, dass die Verzögerungen beim Haushaltsvollzug im Programmplanungszeitraum 2014-2020 noch größer sein werden als im Programmplanungszeitraum 2007-2013.

Die Kommission setzte im Jahr 2015 eine hochrangige Gruppe von Sachverständigen ein, die die Umsetzung von Vereinfachungsmaßnahmen für die Begünstigten der ESI-Fonds durch die Mitgliedstaaten bewerten und fördern sowie zur Vorbereitung des Programmplanungszeitraums nach 2020 beitragen soll.

Unsere Empfehlungen

Wir sprechen die folgenden Empfehlungen aus:

  • Die Kommission sollte bei der Ausarbeitung ihres Legislativvorschlags für den nächsten Programmplanungszeitraum ein grundlegend neues Konzept und einen grundlegend neuen Durchführungsmechanismus für die ESI-Fonds entwickeln und dabei auch die Vorschläge der hochrangigen Gruppe für Vereinfachung berücksichtigen.
  • Die Kommission sollte die im Programmplanungszeitraum 2007-2013 gewonnenen Erkenntnisse nutzen und über eine gezielte Analyse der nationalen Förderfähigkeitsregeln für den Programmplanungszeitraum 2014-2020 berichten. Ausgehend von dieser Analyse sollte sie den Mitgliedstaaten Leitlinien an die Hand geben, wie unnötig komplexe und/oder aufwendige Regeln vereinfacht und vermieden werden können.
  • Die Kommission sollte einen Legislativvorschlag vorlegen, um die einschlägige Verordnung hinsichtlich der Verlängerung des Förderzeitraums von Finanzierungsinstrumenten unter geteilter Mittelverwaltung zu ändern.
  • Die Kommission sollte den Begriff der erstattungsfähigen Mehrwertsteuer gegenüber den Mitgliedstaaten klarstellen und insbesondere in Bezug auf öffentliche Begünstigte Klarheit schaffen, damit der Begriff „nicht erstattungsfähige“ Mehrwertsteuer nicht unterschiedlich ausgelegt und eine suboptimale Verwendung von EU-Mitteln vermieden wird.
  • Die Kommission sollte sicherstellen, dass alle Ausgaben im Zusammenhang mit EFRE- und ESF-Finanzierungsinstrumenten des Programmplanungszeitraums 2007-2013 früh genug in die Abschlusserklärungen aufgenommen werden, um den Mitgliedstaaten die Durchführung ihrer Kontrollen zu ermöglichen. Außerdem sollte sie die Mitgliedstaaten mit Blick auf den Abschluss der Programme zur Prüfung der Finanzierungsinstrumente aufrufen.
Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu unserer Prüfung der EU-Ausgaben im Bereich „Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt“ können Kapitel 6 des Jahresberichts über die Ausführung des EU-Haushaltsplans zum Haushaltsjahr 2015 entnommen werden.

Natürliche Ressourcen
58,6 Milliarden Euro

Gegenstand unserer Prüfung

Dieser Ausgabenbereich deckt die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP), die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) und Umweltmaßnahmen ab.

Grundlage für EU-Ausgaben zugunsten der Landwirtschaft ist die GAP. Ziel der GAP ist es, die Produktivität der Landwirtschaft zu erhöhen, der landwirtschaftlichen Bevölkerung eine angemessene Lebenshaltung zu sichern, die Märkte zu stabilisieren, die Versorgung sicherzustellen und für die Belieferung der Verbraucher zu angemessenen Preisen Sorge zu tragen.

Die GAP wird über zwei Fonds umgesetzt: den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL), aus dem die EU-Direktbeihilfen und die Marktmaßnahmen vollständig finanziert werden, und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), aus dem Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum zusammen mit den Mitgliedstaaten finanziert werden. Die Ausgaben im Rahmen der GAP unterliegen der geteilten Mittelverwaltung mit den Mitgliedstaaten. Bei beiden Fonds werden die Ausgaben über rund 80 Zahlstellen abgewickelt, welche dafür zuständig sind, die Beihilfefähigkeit der Anträge zu überprüfen und Zahlungen an die Begünstigten zu leisten.

Die GFP wird hauptsächlich über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) umgesetzt, der der geteilten Mittelverwaltung durch Kommission und Mitgliedstaaten unterliegt. Die Umweltpolitik der EU wird von der Kommission zentral verwaltet. Wichtigste Förderquelle für Ausgaben in diesem Bereich ist das Programm LIFE.

Unsere Feststellungen

In wesentlichem Ausmaß fehlerbehaftet?

Landwirtschaft – Marktstützung und Direktzahlungen:

Ja

Entwicklung des ländlichen Raums, Umwelt, Klimapolitik und Fischerei:

Ja

Geschätzte Fehlerquote1:

Natürliche Ressourcen insgesamt:

2,9 %

(2014: 3,6 % / ohne Cross-Compliance-Fehler: 3,0 %)

Unter diese Rubrik fallen:

Landwirtschaft – Marktstützung und Direktzahlungen:

2,2 %

(2014: 2,9 % / ohne Cross-Compliance-Fehler: 2,2 %)

Entwicklung des ländlichen Raums, Umwelt, Klimapolitik und Fischerei:

5,3 %

(2014: 6,2 % / ohne Cross-Compliance-Fehler: 6,0 %)

1 In den Zahlen für 2015 ist die Quantifizierung von Cross-Compliance-Fehlern aufgrund von Änderungen des GAP-Rechtsrahmens nicht berücksichtigt. Dies gilt nicht für das Jahr 2014.

Bei den Fehlerarten und Fehlermustern bestehen zwischen dem Bereich EGFL und den anderen Ausgabenbereichen der Rubrik „Natürliche Ressourcen“ erhebliche Unterschiede.

Landwirtschaft – Marktstützung und Direktzahlungen (EGFL)

Ein großer Teil der bei unseren Prüfungen ermittelten Fehler ist das Ergebnis unrichtiger oder nicht beihilfefähiger Anträge der Begünstigten, wobei es sich am häufigsten um überhöhte Angaben landwirtschaftlicher Flächen handelt. Wir deckten solche Fehler in 12 der 18 besuchten Mitgliedstaaten auf.

Die Zuverlässigkeit der Daten im System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen (LPIS) hat sich in den letzten Jahren verbessert, wir ermitteln jedoch nach wie vor Fehler bei den gemeldeten Flächen. Wir räumen ein, dass Ungenauigkeiten unter 2 % schwer aufzudecken und zu berichtigen sind. Größere Unstimmigkeiten zwischen den Beihilfefähigkeitsdaten gemäß LPIS und den tatsächlich beihilfefähigen Flächen gemäß den in der LPIS-Datenbank gespeicherten Orthobildern (Luftaufnahmen) hätten jedoch aufgedeckt und berichtigt werden müssen (u. a. Fehler, die wir in Griechenland, Spanien, Italien und im Vereinigten Königreich ermittelt haben).

Eine weitere Fehlerquelle im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Flächen ergibt sich aus den nationalen Definitionen für beihilfefähiges Dauergrünland, die nicht mit den EU-Rechtsvorschriften übereinstimmen.

Beispiel: Nationale Beihilfefähigkeitskriterien, die nicht mit den EU-Rechtsvorschriften übereinstimmen

In Frankreich gewähren die Behörden Beihilfen für beweidbares Heideland auch für Flächen, die aus einer Mischung von beihilfefähigen Grünpflanzen und nicht beihilfefähiger Vegetation, wie Büschen und dichten Wäldern, bestehen. Wir hatten darüber bereits in unserem Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2013 berichtet und decken weiterhin solche Fälle auf (sechs im Jahr 2015).

In mehreren Fällen quantifizierbarer Fehler, die im Bereich Landwirtschaft von Endbegünstigten verursacht wurden, verfügten die nationalen Behörden über ausreichende Informationen, um die Fehler zu verhindern bzw. aufzudecken und zu berichtigen, bevor die Ausgaben der Kommission gemeldet wurden. Wenn alle diese Informationen zur Berichtigung von Fehlern genutzt worden wären, wäre die geschätzte Fehlerquote um 0,3 Prozentpunkte niedriger ausgefallen. Außerdem stellten wir in vier Fällen fest, dass Fehler von den nationalen Behörden verursacht wurden. Diese Fehler trugen 0,6 Prozentpunkte zur geschätzten Fehlerquote bei. Ferner ermittelten wir Mängel bei den Anpassungen, die die Kommission in ihrer Bewertung der geschätzten Fehlerquote beim EGFL vorgenommen hat.

Entwicklung des ländlichen Raums, Umwelt, Klimapolitik und Fischerei

Die Hauptgründe für Fehler in dieser Ausgabenkategorie bestanden darin, dass die Begünstigten, Tätigkeiten, Projekte oder Ausgaben nicht beihilfefähig waren und die Vergabevorschriften nicht eingehalten wurden. Außerdem stellten wir Fehler im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung von Agrarumweltverpflichtungen und der Angabe überhöhter Flächen fest.

Beispiel: Nicht beihilfefähige Ausgaben oder Tätigkeiten

In Rumänien stellten wir fest, dass die nationalen Behörden bei der Berechnung der Ausgaben anhand vereinfachter Kostenoptionen nicht angemessen berücksichtigten, wie viele Produktionszyklen durchlaufen wurden. Infolgedessen waren die Zahlungen an alle Begünstigten systematisch zu hoch angesetzt. Nach weiteren Kontrollen gelangten wir zu dem Schluss, dass von 2012 (als die Beihilfe eingeführt wurde) bis Oktober 2015 bis zu 152 Millionen Euro von insgesamt 450 Millionen Euro nicht beihilfefähig sein könnten. Vereinfachte Kostenoptionen können den Verwaltungsaufwand für Mitgliedstaaten und Begünstigte verringern, sollten aber auf soliden Methoden beruhen, insbesondere einer korrekten Berechnung der vereinfachten Kosten.

Beispiel: Nichteinhaltung der Vergabevorschriften

In Deutschland, Griechenland, Italien und Rumänien ermittelten wir Verstöße gegen die Vergabevorschriften. In Italien bewerteten die Behörden die Beschaffung einer (über eine EU-Beihilfe finanzierten) Einschienenbahn, die Betriebsinhabern den Transport von Oliven erleichtern sollte, in erster Linie auf der Grundlage zusätzlicher Arbeiten (neue Straßen, Kanalisation und ein Aquädukt), die nicht mit dem eigentlichen Projekt zusammenhingen. Dies ist nach italienischem Vergaberecht vorschriftswidrig.

In einer Reihe von Fällen quantifizierbarer Fehler auf der Ebene der Endbegünstigten in diesem Ausgabenbereich verfügten die nationalen Behörden über ausreichende Informationen, um die Fehler zu verhindern bzw. aufzudecken und zu berichtigen, bevor die Ausgaben der Kommission gemeldet wurden. Wenn alle Informationen zur Berichtigung von Fehlern genutzt worden wären, wäre die geschätzte Fehlerquote um 1,7 Prozentpunkte niedriger ausgefallen. Außerdem stellten wir in einigen Fällen fest, dass Fehler von den nationalen Behörden verursacht wurden. Diese Fehler trugen 1,5 Prozentpunkte zur geschätzten Fehlerquote bei.

Sonstige Aspekte der internen Kontrolle und Leistung

Unsere Bewertung der von der Kommission im Bereich Landwirtschaft durchgeführten Konformitätsprüfungen ergab, dass diese im Allgemeinen den internationalen Prüfungsgrundsätzen und den wichtigsten Verordnungsbestimmungen entsprachen. Ferner stellten wir fest, dass die Kommission den Rückstand beim Abschluss noch offener Prüfungsvorgänge bei den Konformitätsverfahren erheblich verringert hat. Das Prüfungshandbuch der Kommission enthält jedoch keine ausführlichen Prüfungsverfahren und Dokumentationsanforderungen für die Überprüfung der Daten, die von den Mitgliedstaaten im Hinblick auf Finanzkorrekturen übermittelt werden. In einigen Fällen erlangten wir keine ausreichenden geeigneten Prüfungsnachweise dafür, dass diese Kontrollen durchgeführt wurden.

Unsere Besuche bei sechs Zahlstellen im Zusammenhang mit EGFL- und ELER-Ausgaben ergaben Mängel bei den Schlüsselkontrollen, die das LPIS, die Verwaltungskontrollen, die Qualität der Vor-Ort-Kontrollen und die Wiedereinziehungsverfahren für fehlerhafte Zahlungen betrafen. Ferner ermittelten wir Mängel bei den Verwaltungskontrollen, die von fünf der sechs Zahlstellen zur Überprüfung der Beihilfefähigkeit von Zahlungen für die Entwicklung des ländlichen Raums durchgeführt wurden. Aktionspläne zur Behebung der Ursachen für häufige Fehler werden derzeit aktualisiert, doch sind weitere Verbesserungen im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe erforderlich.

Im Bereich Fischerei ermittelten wir in allen fünf von uns untersuchten Prüfungen Mängel bei der Prüfungsüberwachung und der Prüfungsdokumentation. Die Wiederholung einer von der Kommission in Rumänien durchgeführten Prüfung ergab Unzulänglichkeiten bei den Verwaltungskontrollen der Verwaltungsbehörde, und zwar insbesondere im Zusammenhang mit Vergabeverfahren.

Unsere für 2015 vorgenommene Bewertung der Leistungsaspekte von Investitionsprojekten im Bereich Entwicklung des ländlichen Raums ergab, dass die meisten der überprüften Projekte in Bezug auf den Umfang und die Qualität der erbrachten Bauleistungen und Produkte dem Bedarf der Begünstigten entsprachen. Wir ermittelten jedoch auch Fälle, in denen die Projekte größer dimensioniert waren als notwendig. Zudem waren die Ausrichtung der Beihilfen und die Auswahl der Projekte nicht so streng, wie zu erwarten wäre, und bei mehreren Projekten fehlten ausreichende Nachweise dafür, dass die Kosten angemessen waren. Insgesamt war in diesen Punkten keine Verbesserung festzustellen.

Beispiel: Unverhältnismäßig hohe Kosten

In der Slowakei kamen wir zu dem Schluss, dass die Zahlstelle nicht angemessen kontrolliert hatte, ob die von einem Begünstigten für den Bau einer Lagereinrichtung geltend gemachten Kosten angemessen waren. Wir stellten fest, dass der Preis für den beschafften Beton sechsmal höher war als der normale Marktpreis und dass die Kosten für das Projekt um mehr als 50 % niedriger hätten ausfallen müssen.

Unsere Empfehlungen

Wir sprechen die folgenden Empfehlungen aus:

  • Im Bereich EGFL sollte die Kommission mit der Weiterverfolgung von Fällen fortfahren, in denen die nationalen Rechtsvorschriften nicht mit den EU-Rechtsvorschriften übereinstimmen, und außerdem kontrollieren, ob Mitgliedstaaten mit negativen LPIS-Qualitätsbewertungen die notwendigen Abhilfemaßnahmen ergreifen.
  • Im Bereich Entwicklung des ländlichen Raums sollte die Kommission sicherstellen, dass die Aktionspläne der Mitgliedstaaten konkrete Maßnahmen zur Verringerung der Fehler bei der öffentlichen Auftragsvergabe beinhalten.
  • Im Bereich EGFL und im Bereich Entwicklung des ländlichen Raums sollte die Kommission Maßnahmen ergreifen, um die von den bescheinigenden Stellen der Mitgliedstaaten geleistete Arbeit zu verbessern und sicherzustellen, dass die von den Mitgliedstaaten bereitgestellten und für die Berechnung von Finanzkorrekturen herangezogenen Angaben ordnungsgemäß überprüft werden.
  • Im Bereich Fischerei sollte die Kommission Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Konformitätsprüfungen in Einklang mit internationalen Prüfungsgrundsätzen durchgeführt werden.
Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu unserer Prüfung der EU-Ausgaben im Bereich „Natürliche Ressourcen“ können Kapitel 7 des Jahresberichts über die Ausführung des EU-Haushaltsplans zum Haushaltsjahr 2015 entnommen werden.

„Europa in der Welt“
6,9 Milliarden Euro

Gegenstand unserer Prüfung

Dieser Ausgabenbereich umfasst die Ausgaben für Außenpolitik, Unterstützung für Bewerber- und potenzielle Bewerberländer sowie Entwicklungs- und humanitäre Hilfe für Entwicklungs- und Nachbarländer (mit Ausnahme der Europäischen Entwicklungsfonds).

Die Ausgaben werden über eine Vielzahl unterschiedlicher Instrumente der Zusammenarbeit und Methoden für die Bereitstellung der Hilfen in über 150 Ländern getätigt. Sie werden entweder direkt von mehreren Generaldirektionen der Kommission – durch die zentralen Kommissionsdienststellen in Brüssel oder die EU-Delegationen in den Empfängerländern – oder indirekt durch die Empfängerländer oder internationale Organisationen verwaltet.

Unsere Feststellungen

In wesentlichem Ausmaß fehlerbehaftet?

Ja

Geschätzte Fehlerquote:

2,8 % (2014: 2,7 %)

Als häufigste Fehlerart ermittelten wir bei unseren Prüfungsarbeiten von den Endbegünstigten geltend gemachte nicht förderfähige Ausgaben. Diese Fehlerkategorie umfasst Ausgaben für nicht vertragsmäßig vorgesehene Tätigkeiten sowie außerhalb des Förderzeitraums entstandene Ausgaben. Ferner stellten wir Fälle fest, in denen rechtliche oder vertragliche Verpflichtungen (u. a. Vergabevorschriften und die Ursprungsregel) nicht eingehalten wurden, fälschlicherweise indirekte Kosten als direkte Kosten geltend gemacht oder nicht förderfähige Steuern einbezogen wurden.

Andere von uns aufgedeckte Fehler betrafen die von der Kommission vorgenommene Anerkennung und endgültige Abrechnung von Zahlungen für Dienstleistungen, Bauleistungen oder Lieferungen, die vom Begünstigten noch nicht erbracht worden waren oder für die der Begünstigte uns keine Belege zum Nachweis der Ausgaben vorlegen konnte. Außerdem ermittelten wir Verzögerungen bei der Validierung der Ausgaben und der Genehmigung der daraus resultierenden Zahlungen auf der Ebene der Kommission.

Beispiel: Nicht getätigte Ausgaben

Wir stellten fest, dass die Kommission im Rahmen einer Finanzhilfe zur Unterstützung der Nichtverbreitung ballistischer Raketen, die über das Programm für außenpolitische Instrumente ausgezahlt wurde, von einer Forschungsstiftung mit Sitz in Europa geltend gemachte Ausgaben akzeptiert hatte, die auf geschätzten Personalkosten beruhten, welche über den tatsächlich angefallenen Kosten lagen.

Beispiel: Nicht im Vertrag vorgesehene Ausgaben

Bei einem von einer internationalen Organisation in Myanmar durchgeführten Projekt zur Bekämpfung des Drogenkonsums stellten wir fest, dass die Kommission Kosten für Mitarbeiterschulungen akzeptiert hatte, die im entsprechenden Vertrag nicht vorgesehen waren.

Beispiel: Von einem anderen Geldgeber finanzierte Kosten

Wir untersuchten eine Zahlung der Kommission an eine in der Syrienkrise tätige humanitäre Organisation und stellten fest, dass die für den Transport von Lebensmitteln geltend gemachten Kosten von einem anderen Geldgeber finanziert worden waren.

Bei den von der Kommission direkt an die Gesamthaushalte von Staaten geleisteten Zahlungen stellten wir keine Fehler fest, da die Kommission erheblichen Ermessensspielraum bei der Entscheidung darüber hat, ob die Förderfähigkeitsbedingungen erfüllt sind. Auch bei Zahlungen zur Unterstützung von Tätigkeiten, an denen mehrere internationale Geber beteiligt sind, ist das Fehlerrisiko geringer, da Kosten, die gemäß den EU-Vorschriften nicht förderfähig sind, durch Beiträge anderer Geber abgedeckt werden können.

Unsere Prüfung von Vorgängen ergab außerdem, dass die indirekten Kosten bei Twinning-Projekten, die im Rahmen des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments finanziert wurden, deutlich höher sind, als im Rahmen von Finanzhilfen akzeptabel ist. Bei diesem Instrument ist keine Obergrenze für Kosten festgelegt, die anhand von Pauschalbeträgen oder Pauschalsätzen abgerechnet werden. Dadurch entsteht das Risiko, dass der durchführende EU-Mitgliedstaat möglicherweise einen Gewinn erzielt.

Unsere Empfehlungen

Wir sprechen die folgenden Empfehlungen aus:

  • Die Kommission sollte die Qualität der von Begünstigten in Auftrag gegebenen Ausgabenüberprüfungen stärker kontrollieren und die Vorgaben für die externen Prüfer verbessern.
  • Die Kommission sollte die von der Generaldirektion Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen zur Berechnung der geschätzten Fehlerquote angewandte Methode im Hinblick auf eine Verbesserung der statistischen Genauigkeit der bereitgestellten Daten überarbeiten.
  • Die Kommission sollte Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass bei Finanzierungen über Partnerschaftsinstrumente („Twinning“) der Grundsatz des Gewinnverbots und der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung beachtet werden.
Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu unserer Prüfung der EU-Ausgaben im Bereich „Europa in der Welt“ können Kapitel 8 des Jahresberichts über die Ausführung des EU-Haushaltsplans zum Haushaltsjahr 2015 entnommen werden.

Sicherheit und Unionsbürgerschaft
2,1 Milliarden Euro

Gegenstand unserer Prüfung

Dieser Ausgabenbereich umfasst verschiedene Politikbereiche, deren gemeinsames Ziel die Stärkung des Konzepts der Unionsbürgerschaft durch die Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne Binnengrenzen ist. Die Ausgaben betreffen den Grenzschutz, die Einwanderungs- und Asylpolitik, Justiz und Inneres, die öffentliche Gesundheit, den Verbraucherschutz, die Kultur-, Jugend- und Informationspolitik und den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern. Die Rubrik „Sicherheit und Unionsbürgerschaft“ macht einen relativ kleinen, aber wachsenden Teil des EU-Haushalts aus (ungefähr 1,4 %).

12 dezentrale Agenturen, auf die wir in Besonderen Jahresberichten gesondert eingehen, führen fast ein Drittel der Ausgaben aus. Der Schwerpunkt unserer Prüfung lag auf „Migration und Sicherheit“, da auf diesen Bereich der größte Teil der Ausgaben (40 %) entfällt.

Die Ausgaben für „Migration und Sicherheit“ werden weitgehend von den Mitgliedstaaten und der Kommission im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung ausgeführt. Allerdings wurde im Jahr 2015 immerhin ein Viertel der Ausgaben von der Kommission direkt verwaltet. Daher untersuchten wir die wichtigsten Systeme im Zuständigkeitsbereich der Generaldirektion Migration und Inneres der Kommission und überprüften Finanzhilfen und Vergabeverfahren unter direkter Mittelverwaltung sowie die von der Kommission vorgenommenen Bewertungen der mitgliedstaatlichen Systeme für die Bewirtschaftung von Mitteln, die der geteilten Verwaltung unterliegen.

Unsere Feststellungen

In Bezug auf die von der Kommission direkt verwalteten Finanzhilfen und Vergabeverfahren gelangten wir zu dem Schluss, dass die in der Haushaltsordnung vorgeschriebenen Kontrollen durchgeführt wurden und keine gravierenden Mängel vorlagen.

Bei den von der Kommission durchgeführten Prüfungen der von den Mitgliedstaaten für das SOLID-Programm 2007-2013 („Solidarität und Steuerung der Migrationsströme“) eingesetzten Verwaltungs- und Kontrollsysteme ermittelten wir jedoch Einschränkungen. Wir stellten fest, dass die Prüfungen der Kommission keine Tests in Bezug auf die Wirksamkeit der wichtigsten internen Kontrollen umfassten. Der Schwerpunkt lag stattdessen darauf, einen Einblick in die Kontrollverfahren zu gewinnen und diese Verfahren zu dokumentieren. Dies könnte zur Folge gehabt haben, dass die Kommission das Risiko in einigen Fällen unrichtigerweise als niedrig bewertete. Außerdem unterzog die Kommission Programme, bei denen sie das Risiko als niedrig einschätzte, relativ wenigen Ex-post-Prüfungen in den Mitgliedstaaten. Nach unserer Ansicht wird dadurch die Zuverlässigkeit der von den Mitgliedstaaten für das SOLID-Programm getätigten Ausgaben eingeschränkt.

Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu unserer Prüfung der EU-Ausgaben im Bereich „Sicherheit und Unionsbürgerschaft“ können Kapitel 8 des Jahresberichts über die Ausführung des EU-Haushaltsplans zum Haushaltsjahr 2015 entnommen werden.

Verwaltung
9,0 Milliarden Euro

Gegenstand unserer Prüfung

Die Verwaltungsausgaben umfassen die Ausgaben der Organe und anderen Einrichtungen der EU. Dabei handelt es sich um die Kommission, das Parlament, den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD), den Europäischen Rat und den Rat, den Gerichtshof der Europäischen Union, den Europäischen Rechnungshof (EuRH), den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen, den Europäischen Bürgerbeauftragten und den Europäischen Datenschutzbeauftragten.

Die Ausgaben für Personal (Gehälter, Versorgungsbezüge und Zulagen) machen rund 60 % des Gesamtbetrags aus. Der verbleibende Anteil entfällt auf Ausgaben für Gebäude, Ausstattung, Energie, Kommunikation und Informationstechnologie.

Die Ergebnisse unserer Prüfungen der Agenturen und sonstigen dezentralen Einrichtungen der Europäischen Union sowie der Europäischen Schulen werden in besonderen Jahresberichten behandelt, die einschließlich einer Zusammenfassung gesondert veröffentlicht werden. Die Ausgaben des EuRH werden von einem externen Unternehmen geprüft, und der Bericht des Abschlussprüfers wird im Amtsblatt der Europäischen Union und auf unserer Website veröffentlicht.

Unsere Feststellungen

In wesentlichem Ausmaß fehlerbehaftet?

Nein

Geschätzte Fehlerquote:

0,6 % (2014: 0,5 %)

Bei unserer Untersuchung der Systeme wurden insgesamt keine erheblichen Mängel ermittelt. Allerdings stellten wir fest, dass bei bestimmten Organen und Einrichtungen in einigen Bereichen Verbesserungsbedarf besteht. Diese werden in den folgenden Empfehlungen behandelt.

Unsere Empfehlungen

Wir sprechen die folgenden Empfehlungen aus:

  • Das Europäische Parlament sollte verstärkt überwachen, dass die Fraktionen die Vorschriften und Verfahren für die Genehmigung und Begleichung von Ausgaben sowie die Vorschriften für Vergabeverfahren einhalten.
  • Die Kommission sollte die Systeme verbessern, mit denen sichergestellt wird, dass Daten über die persönliche Situation der Bediensteten, die zur Berechnung der Familienzulagen herangezogen werden, zeitnah aktualisiert werden.
  • Der EAD sollte die Verfahren verbessern, die von den Delegationen für die Einstellung örtlicher Bediensteter sowie für die Vergabe von Aufträgen mit einem Wert von weniger als 60 000 Euro verwendet werden.
Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu unserer Prüfung der EU-Verwaltungsausgaben können Kapitel 9 des Jahresberichts über die Ausführung des EU-Haushaltsplans zum Haushaltsjahr 2015 entnommen werden.

Europäische Entwicklungsfonds (EEF)
3,1 Milliarden Euro

Gegenstand unserer Prüfung

Im Rahmen der EEF gewährt die Europäische Union Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit mit den Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP-Staaten) und den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG). Mit den Ausgaben und Kooperationsinstrumenten des EEF soll die Armut überwunden werden. Außerdem sollen eine nachhaltige Entwicklung sowie die Integration der AKP-Staaten und ÜLG in die Weltwirtschaft gefördert werden.

Die EEF werden von den EU-Mitgliedstaaten finanziert und entweder über Einzelprojekte oder die Bereitstellung von Budgethilfe (ein Beitrag zum Gesamthaushalt eines Landes für eine spezifische Politik oder ein spezifisches Ziel) ausgeführt. Für jeden EEF gilt eine eigene Finanzregelung.

Das Umfeld, in dem die aus den EEF finanzierte Außenhilfe umgesetzt wird, ist mit einem hohen Risiko behaftet, was insbesondere daran liegt, dass die Tätigkeiten geografisch breit gestreut sind und die Partnerländer nicht über ausreichende institutionelle und administrative Kapazitäten verfügen. Die Maßnahmen werden außerhalb des Haushaltsplans der EU von der Europäischen Kommission bzw. (bei einem bestimmten Teil der Mittel) von der Europäischen Investitionsbank verwaltet.

Unsere Feststellungen

Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der EEF:

Die Jahresrechnungen 2015 der EEF stellen die Vermögens- und Finanzlage der EEF, die Ergebnisse ihrer Vorgänge, ihre Cashflows und die
Veränderungen des Nettovermögens insgesamt sachgerecht dar.

Wir stellten fest, dass die EEF-Ausgaben für Budgethilfe und für von mehreren Gebern finanzierte Maßnahmen, die von internationalen Organisationen durchgeführt werden, deutlich weniger fehleranfällig sind als andere EEF-Zahlungen. Dies hängt jedoch mit der Art der Finanzierung zusammen sowie damit, dass die Kommission bei der Entscheidung darüber, ob die allgemeinen Bedingungen erfüllt sind, erheblichen Ermessensspielraum hat. Bei von mehreren Gebern finanzierten Projekten betrachtet die Kommission beispielsweise die Zahlungsbedingungen als erfüllt, solange der von den anderen Gebern aufgebrachte Betrag ausreicht, um die Ausgaben abzudecken, die nach den EEF-Regeln nicht förderfähig sind.

Bei den Budgethilfezahlungen kann sich unsere Ordnungsmäßigkeitsprüfung nur bis zu dem Punkt erstrecken, an dem die Mittel an das jeweilige Partnerland ausgezahlt werden. Sobald die Mittel in den nationalen Haushalt eingeflossen sind, können wir potenzielle Schwachstellen bei ihrer Verwendung nicht mehr aufdecken.

Wie in den Vorjahren ist die von uns (auch in endgültigen Ausgabenerklärungen, die Ausgabenüberprüfungen und externen Prüfungen unterzogen worden waren) festgestellte Fehlerquote ein Zeichen für Schwachstellen in den Ex-ante-Kontrollen. Mehr als zwei Drittel der geschätzten Fehlerquote wurden durch Fehler im Zusammenhang mit fehlenden Belegen zum Nachweis der Ausgaben und der Nichtbeachtung der Vergabevorschriften (siehe Beispiele) verursacht.

Beispiel: Ausgaben nicht durch die erforderlichen Belege nachgewiesen

Wir untersuchten die Ausgaben für Labor-, IT- und Büroausrüstung, die in Mosambik im Rahmen eines EEF-finanzierten Projekts angefallen waren. Für 4 der 10 Zahlungen aus der Stichprobe wurden uns keine ausreichenden Belegunterlagen für die Beschaffung und Lieferung dieser Ausrüstung vorgelegt.

Beispiel: Nichtbeachtung der Vergabevorschriften durch den Begünstigten

Wir prüften die Beschaffung von Laborausrüstung zur Untersuchung landwirtschaftlicher Erzeugnisse in Äthiopien und stellten fest, dass der Auftrag ohne das erforderliche wettbewerbliche Verfahren direkt an ein Unternehmen vergeben wurde. Darüber hinaus handelte es sich bei dem ausgewählten Unternehmen lediglich um einen Zwischenhändler und nicht um den zugelassenen Händler für die beschaffte Ausrüstung.

Insgesamt gesehen wäre die geschätzte Fehlerquote um 1,7 Prozentpunkte geringer ausgefallen, wenn die Kommission alle verfügbaren Informationen genutzt hätte, um von ihr selbst oder von Begünstigten verursachte Fehler bei EEF-finanzierten Projekten zu berichtigen.

Die Generaldirektion Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung, die fast alle im Rahmen der EEF getätigten Ausgaben verwaltet, hat 2015 einen neuen Aktionsplan angenommen, um Schwachstellen in ihrem Kontrollsystem zu beheben. Für eine Bewertung der bei diesen Maßnahmen erzielten Fortschritte ist es noch zu früh. Wir stellten außerdem fest, dass der im Jahr 2013 angenommene vorherige Aktionsplan größtenteils umgesetzt wurde: 19 Maßnahmen waren abgeschlossen und die übrigen vier waren Ende 2015 im Gange.

Unsere Empfehlungen

Wir sprechen die folgenden Empfehlungen aus:

  • Die Kommission sollte die Qualität der Prüfungen und Ausgabenüberprüfungen, die direkt von den Begünstigten in Auftrag gegeben werden, stärker überwachen.
  • Die Kommission sollte ihre Schätzungen zu Korrekturen überarbeiten und ihre Bewertung des Risikos und der Fehlerquote bei Ausgaben unter indirekter Mittelverwaltung über Empfängerländer verbessern.
  • Die Kommission sollte angemessene Sanktionen gegen Einrichtungen verhängen, die ihrer Verpflichtung zur Bereitstellung der für unsere Prüfung erforderlichen Belege nicht nachkommen.
Möchten Sie mehr wissen? Die vollständigen Informationen zu unserer Prüfung der EEF können dem Jahresbericht über die Tätigkeiten im Rahmen des achten, neunten, zehnten und elften Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) zum Haushaltsjahr 2015 entnommen werden.

Hintergrundinformationen

Der Prüfungsansatz auf einen Blick

Die Prüfungsurteile des Hofes im Rahmen der Zuverlässigkeitserklärung stützen sich auf objektive Nachweise, die durch in Übereinstimmung mit internationalen Prüfungsgrundsätzen durchgeführte Prüfungshandlungen erlangt werden. Diese Arbeit ist im Folgenden beschrieben.

Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

Sind die Angaben in der Jahresrechnung der EU vollständig und genau?

Der EU-Haushalt ist komplex. Die Generaldirektionen der Kommission veranlassen jährlich Hunderttausende Buchungseinträge, denen Angaben aus vielen verschiedenen Quellen (einschließlich der Mitgliedstaaten) zugrunde liegen. Wir prüfen, ob die Rechnungsführungsverfahren ordnungsgemäß funktionieren und die resultierenden Rechnungsführungsdaten vollständig, korrekt erfasst und ordnungsgemäß dargestellt sind.

  • Bewertung des Rechnungsführungssystems, um zu ermitteln, ob es eine solide Grundlage für die Bereitstellung zuverlässiger Daten bildet.
  • Überprüfung der wichtigsten Rechnungsführungsverfahren, um zu ermitteln, ob sie korrekt funktionieren.
  • Analytische Prüfungen von Rechnungsführungsdaten, um zu ermitteln, ob sie kohärent dargestellt sind und plausibel erscheinen.
  • Direktprüfung einer Stichprobe von Buchungseinträgen, um zu ermitteln, ob die zugrunde liegenden Vorgänge tatsächlich vorhanden und korrekt erfasst sind.
  • Prüfung des Jahresabschlusses, um zu ermitteln, ob er die Finanzlage sachgerecht darstellt.

Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge

Werden bei den der Jahresrechnung der EU zugrunde liegenden Einnahmenvorgängen und als Ausgaben erfassten Zahlungsvorgängen1 die jeweils maßgeblichen Vorschriften eingehalten?

Im Zuge der Ausführung des Haushaltsplans der EU werden Millionen von Zahlungen an Begünstigte innerhalb der EU und in der übrigen Welt geleistet. Die meisten dieser Ausgaben werden von den Mitgliedstaaten verwaltet. Zur Erlangung der erforderlichen Nachweise nehmen wir Direktprüfungen von Einnahmen und als Ausgaben erfassten Zahlungen vor und bewerten die zu ihrer Verwaltung und Kontrolle eingerichteten Systeme.

  • Anhand statistischer Methoden werden aus allen Teilen des EU-Haushalts Stichproben von Vorgängen gezogen, die unseren Prüfern als Grundlage für eingehende Prüfungen dienen.
  • Die in der Stichprobe erfassten Vorgänge werden eingehend geprüft, in der Regel vor Ort bei den Endempfängern (z. B. einem Landwirt, einer Forschungseinrichtung, einem Unternehmen, das öffentlich ausgeschriebene Bauarbeiten ausführt oder Dienstleistungen erbringt), um direkte Nachweise dafür zu erlangen, dass der Vorgang durch ein Ereignis begründet und ordnungsgemäß erfasst ist sowie den für die betreffenden Zahlungen maßgeblichen Vorschriften entspricht.
  • Fehler werden analysiert und als quantifizierbar oder nicht quantifizierbar eingestuft.
  • Durch Extrapolation der quantifizierbaren Fehler werden die Auswirkungen der Fehler in Form einer geschätzten Fehlerquote berechnet.
  • Im Hinblick auf die Formulierung unseres Prüfungsurteils wird die geschätzte Fehlerquote anhand einer Wesentlichkeitsschwelle von 2 % beurteilt.
  • Die Systeme im Bereich Einnahmen werden bewertet, um zu ermitteln, ob sie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der verwalteten Vorgänge wirksam gewährleisten.
  • Weitere einschlägige Informationen wie etwa Jährliche Tätigkeitsberichte und Berichte anderer Prüfer werden berücksichtigt.
  • Alle Prüfungsfeststellungen werden sowohl mit den Behörden in den Mitgliedstaaten als auch mit der Kommission erörtert, damit sichergestellt ist, dass die Fakten korrekt sind.
  • Wir geben unsere Prüfungsurteile auf der Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erzielten Ergebnisse ab.

1 Bei den als Ausgaben erfassten Zahlungen handelt es sich um Zwischenzahlungen, Abschlusszahlungen und abgerechnete Vorschüsse.

Weitere Informationen zum Prüfungsprozess im Hinblick auf die Erstellung der Zuverlässigkeitserklärung können Anhang 1.1 des Jahresberichts über die Ausführung des EU-Haushaltsplans zum Haushaltsjahr 2015 entnommen werden.

Der Europäische Rechnungshof und seine Arbeit

Der Europäische Rechnungshof (EuRH) ist das unabhängige Prüfungsorgan der Europäischen Union mit Sitz in Luxemburg. Er beschäftigt rund 900 Bedienstete aller EU-Nationalitäten, die sich aus Prüfern und Mitarbeitern in horizontalen Diensten zusammensetzen. Seit seiner Errichtung im Jahr 1977 schärft der Hof das Bewusstsein für die Bedeutung des EU-Finanzmanagements und trägt zu dessen Verbesserung bei.

Unsere Prüfungsberichte und Stellungnahmen bilden ein wichtiges Glied der Rechenschaftskette der EU. Unsere Ergebnisse werden dazu verwendet, die für die Haushaltsführung der EU verantwortlichen Stellen – insbesondere im Rahmen des Entlastungsverfahrens – zur Rechenschaft zu ziehen. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um die Kommission, betroffen sind jedoch auch die übrigen Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU. Bei geteilter Mittelverwaltung spielen die Mitgliedstaaten ebenfalls eine wichtige Rolle.

Unsere Hauptaufgaben:

  • Prüfungen der Rechnungsführung und Compliance-Prüfungen, hauptsächlich im Hinblick auf die Zuverlässigkeitserklärung;
  • Wirtschaftlichkeitsprüfungen zu Themen, die so ausgewählt werden, dass wir mit unserer Arbeit die größtmögliche Wirkung erzielen;
  • Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit der Haushaltsführung und anderen wichtigen Fragen.

Wir sind bestrebt, unsere Ressourcen so einzusetzen, dass wir ein ausgewogenes Verhältnis zwischen unseren verschiedenen Tätigkeitsbereichen erreichen, um fundierte Ergebnisse sowie eine zweckmäßige Abdeckung der verschiedenen Bereiche des EU-Haushalts zu erzielen.

Unsere Ergebnisse

Wir legen folgende Ergebnisse vor:

  • Jahresberichte zum Gesamthaushaltsplan der EU und zu den Europäischen Entwicklungsfonds; die Jahresberichte umfassen hauptsächlich die Prüfungsurteile im Rahmen der Zuverlässigkeitserklärung und die zugehörigen Ergebnisse und werden alljährlich zwischen Oktober und November veröffentlicht;
  • besondere Jahresberichte mit den Prüfungsurteilen zur Rechnungsführung der einzelnen Agenturen und sonstigen Einrichtungen der EU; im Jahr 2015 wurden 52 Berichte veröffentlicht;
  • Sonderberichte zu ausgewählten Prüfungsthemen, die über das gesamte Jahr hinweg veröffentlicht werden; hierbei handelt es sich hauptsächlich um Wirtschaftlichkeitsprüfungen; im Jahr 2015 wurden 25 Berichte veröffentlicht;
  • Stellungnahmen, die vom Europäischen Parlament und vom Rat bei der Verabschiedung von EU-Rechtsvorschriften mit erheblichen Auswirkungen auf das Finanzmanagement herangezogen werden, sowie sonstige auf Analysen beruhende Produkte; im Jahr 2015 wurden acht Stellungnahmen sowie zwei zusammenfassende Berichte über die EU-Agenturen und die Gemeinsamen Unternehmen veröffentlicht;
  • den Jährlichen Tätigkeitsbericht, der Informationen und Erläuterungen zu unseren Tätigkeiten im betreffenden Jahr enthält.

Mit unserer Arbeit tragen wir zur Aufklärung über das EU-Finanzmanagement und zur Erhöhung der diesbezüglichen Transparenz bei, indem wir eine Zuverlässigkeitsgewähr zum Zustand des Finanzmanagements liefern und Empfehlungen für weitere Verbesserungen abgeben. Dies geschieht im Interesse der Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union.

2015 Sonderberichte

Unsere Sonderberichte, die vorwiegend Ergebnisse von Wirtschaftlichkeitsprüfungen sind, können in allen EU-Sprachen auf unserer Website (eca.europa.eu) abgerufen werden.

Die Binnenschifffahrt in Europa: keine signifikanten Verbesserungen in Bezug auf Verkehrsträgeranteil und Schiffbarkeitsbedingungen seit 2001 (Nr. 1/2015)

EU-Finanzierung kommunaler Abwasserbehandlungsanlagen im Donaueinzugsgebiet: Die Mitgliedstaaten benötigen im Hinblick auf die Verwirklichung der Ziele der EU-Abwasserpolitik weitere Unterstützung (Nr. 2/2015)

EU-Jugendgarantie: Der Anfang ist gemacht, doch sind Umsetzungsrisiken absehbar (Nr. 3/2015)

Technische Hilfe: Welchen Beitrag hat sie in den Bereichen Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums geleistet? (Nr. 4/2015)

Sind Finanzinstrumente im Bereich der Entwicklung des ländlichen Raums erfolgreich und vielversprechend? (Nr. 5/2015)

Integrität und Umsetzung des EU-EHS (Nr. 6/2015)

EU-Polizeimission in Afghanistan: gemischte Ergebnisse (Nr. 7/2015)

Wird dem Bedarf von Kleinstunternehmern durch finanzielle Unterstützung vonseiten der EU in angemessener Weise entsprochen? (Nr. 8/2015)

EU-Unterstützung für die Bekämpfung von Folter und die Abschaffung der Todesstrafe (Nr. 9/2015)

Die Bemühungen um eine Lösung der Probleme im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe bei Kohäsionsausgaben der EU sollten verstärkt werden (Nr. 10/2015)

Werden die partnerschaftlichen Fischereiabkommen von der Kommission gut verwaltet? (Nr. 11/2015)

Die EU-Priorität der Förderung einer wissensbasierten Wirtschaft im ländlichen Raum wurde durch die un­zureichende Verwaltung von Wissens­transfer- und Beratungsmaßnahmen beeinträchtigt (Nr. 12/2015)

EU-Unterstützung für Holz erzeugende Länder im Rahmen des FLEGT-Aktionsplans (Nr. 13/2015)

Die AKP-Investitionsfazilität: Bietet sie einen Mehrwert? (Nr. 14/2015)

Förderung erneuerbarer Energien in Ostafrika aus der AKP-EU-Energiefazilität (Nr. 15/2015)

Verbesserung der Sicherheit der Energieversorgung durch die Entwicklung des Energiebinnenmarkts: Es bedarf größerer Anstrengungen (Nr. 16/2015)

Unterstützung der Jugendaktionsteams durch die Kommission: Umschichtung von ESF-Mitteln erfolgreich, aber unzureichender Fokus auf Ergebnissen (Nr. 17/2015)

Finanzieller Beistand für Länder in Schwierigkeiten (Nr. 18/2015)

Technische Hilfe für Griechenland: Eine verbesserte Bereitstellung bedarf einer stärkeren Ergebnisorientierung (Nr. 19/2015)

Die Kosteneffizienz von EU-Beihilfen zur Entwicklung des ländlichen Raums für nichtproduktive Investitionen in der Landwirtschaft (Nr. 20/2015)

Analyse der Risiken im Zusammenhang mit einem ergebnisorientierten Ansatz für das Handeln der EU im Bereich Entwicklung und Zusammenarbeit (Nr. 21/2015)

Die EU-Aufsicht über Ratingagenturen beruht auf fundierten Grundlagen, ist jedoch noch nicht in vollem Umfang wirksam (Nr. 22/2015)

Die Wasserqualität im Einzugsgebiet der Donau: Fortschritte bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, aber noch Bedarf an weiteren Maßnahmen (Nr. 23/2015)

Bekämpfung des innergemeinschaftlichen MwSt.-Betrugs: Weitere Maßnahmen sind erforderlich (Nr. 24/2015)

EU-Infrastrukturförderung im ländlichen Raum: Die Mittel könnten erheblich effizienter eingesetzt werden (Nr. 25/2015)

Zu dieser Veröffentlichung

EUROPÄISCHER RECHNUNGSHOF
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1615 Luxemburg
LUXEMBURG

Tel. +352 4398-1
Kontaktformular: eca.europa.eu/de/Pages/ContactForm.aspx
Website: eca.europa.eu
Twitter: @EUAuditorsECA

Zahlreiche weitere Informationen zur Europäischen Union sind verfügbar über Internet,
Server Europa (http://europa.eu).

Luxemburg: Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2016

PrintISBN 978-92-872-5529-7doi:10.2865/119229QJ-04-16-526-DE-C
PDFISBN 978-92-872-5600-3doi:10.2865/678011QJ-04-16-526-DE-N
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HTMLISBN 978-92-872-5540-2doi:10.2865/730199QJ-04-16-526-DE-Q

© Europäische Union, 2016

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